29. August 2025,
23:53 Uhr

Die wegen Volksverhetzung verurteilte Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich hat ihre Haft im Frauengefängnis Chemnitz nicht angetreten. Nach ihr wird gefahndet.

Die verurteilte Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich hat ihre Haftstrafe im Frauengefängnis Chemnitz nicht angetreten und wird deshalb nun von den Behörden gesucht. „Frau Liebich war bis heute um 18 Uhr zum Haftantritt geladen“, sagte Staatsanwalt Dennis Cernota. Sie sei jedoch nicht erschienen. 

Am Frauengefängnis Chemnitz demonstrierten am Freitagabend Anhänger der Rechtsextremistin Marla Liebich. Polizeifahrzeuge bezogen am Eingang Stellung.
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Gegen Liebich ergehe nun ein Vollstreckungshaftbefehl, erklärte Cernota. Nach ihr werde gefahndet. Dazu, wie die Fahndungsmaßnahmen aussehen, machte Cernota „aus operativtaktischen Gründen“ keine Angaben.

Rechtsextremisten demonstrieren für Liebich

Liebich hatte ihre Anhänger in der vergangenen Woche auf der Plattform X (früher Twitter) über den anstehenden Haftantritt informiert. Dort bat die nach eigenen Angaben Verschuldete ihre Anhänger auch um Geld für die Telefongebühren im Gefängnis. Der Staatsanwaltschaft Halle zufolge waren die Nähe zu Liebichs Wohnort in Sachsen und das eingetragene Geschlecht auschlaggebend für die Frauen-JVA.

Am Freitagabend hatten sich Liebich-Anhänger, darunter von der rechtsextremistischen Kleinpartei „Freie Sachsen“ vor der JVA versammelt, wie eine Polizeisprecherin MDR SACHSEN bestätigte. Die Demo sei friedlich verlaufen.

Neues Selbstbestimmungsgesetz genutzt

Liebich hatte zuvor das von der Ampelregierung in Berlin beschlossene Selbstbestimmungsrecht genutzt, um ihren Geschlechtseintrag zu ändern. Dabei hatte sie zuvor Transpersonen beschimpft. Sprachen manche von einem Missbrauch des Gesetzes, sagte ein Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Queeres Netzwerk Sachsen MDR SACHSEN, man wolle das Geschlecht von Einzelpersonen nicht hinterfragen.

Mit Berufung und Revision gescheitert

Liebich war im Juli 2023, damals noch als Mann, vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Die Verurteite hatte auf einer rechten Demo in Halle unter anderem indirekt Migranten mit Gewalt gedroht. Der Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt beobachtete Liebich als Rechtsextremisten. Die von Liebich angestrengte Berufung und eine Revision wurden abgewiesen. Daraufhin kündigte Liebich ein Gnadengesuch an.

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MDR (wim, Luca Deutschländer)/dpa

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN-ANHALT – Mein Radio. Mein Zuhause. | 30. August 2025 | 06:00 Uhr