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Der Betreiber der Bar im Eschenheimer Turm hatte den Außenbereich durch eine Plane geschützt – zu Unrecht, wie nun das Amtsgericht Frankfurt bestätigte.

Frankfurt – Etwa 20 Sitzplätze hat die Tower Bar im Eschenheimer Turm in Frankfurt im Inneren, bis 100 draußen. Die bringen aber – vor allem im Herbst und Winter – wenig, wenn sie nicht vor Wind und Wetter geschützt werden können. Finden Betreiber Yanif Ferster und seine Frau, weshalb sie gegen ein Bußgeld der Stadt Einspruch eingelegt haben.

Eschenheimer Turm, Eschenheimer Tor, Frankfurt am Main, Hessen, Deutschland *** Eschenheimer Turm, Eschenheimer Tor, FraDer Betreiber der Tower Bar im Eschenheimer Turm muss ein Bußgeld zahlen. © IMAGO/Schoening

Am Mittwoch wurde dieser Einspruch vor dem Frankfurter Amtsgericht verhandelt. Das Bußgeld in Höhe von 328,50 Euro sollten die Fersters zahlen, weil sie einen Schutz der Außenplätze errichtet hatten. Eine durchsichtige Wand aus Kunststoff, als Ergänzung zu Schirmen. Ein „Winterzelt“, wie es Anwalt Klaus Eyber nennt, eine „Einhausung aus Metall, Kunststoff und Glas“, wie es eine Mitarbeiterin der Stadtpolizei beschreibt, die im November 2024 nach einer Kontrolle die entsprechende Anzeige gestellt hatte.

Anwalt erachtet Auflage für Gastronomen in Frankfurt als widersprüchlich

Der Vorwurf: Dieser Aufbau verstoße gegen eine Regelung der Sondernutzungserlaubnis für Außengastronomie, die die Stadt Frankfurt den Geschäftsleuten erteilt hatte. Diesen Vorwurf räumte Anwalt Eyber vor Gericht auch ein. Aber ihm ging es um etwas anderes: Er sieht diese Regelung als mindestens widersprüchlich, wenn nicht sogar als nichtig an. Die Gastronom:innen im Publikum sehen das ähnlich.

Die Sondernutzung erlaubt Gastronomie-Betrieben, auf öffentlichen Flächen Plätze anzubieten. Die Verkehrswege dürfen dabei nur in bestimmtem Umfang eingeschränkt werden. Auf der dafür vorgesehenen Fläche sind dann aber auch „grundsätzlich keine Zelte, Pavillons bzw. feste gebäudeähnliche oder zeltartige Auf- und Umbauten, Überdachungen jeglicher Art, Planen und Seitenteile an Markisen und Schirmen, sonstige Windschutzanlagen gestattet“. So besagt es die Verordnung.

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Und das sorgt für Unmut. „Welchen Sinn macht es, Außengastronomie anzubieten, aber dann die dort sitzenden Gäste nicht ausreichend schützen zu dürfen?“, fragt Lena Iyigün rhetorisch, Vorstandsvorsitzende der Initiative Gastronomie Frankfurt (IGF). Tower-Bar-Betreiber Yanif Ferster wird noch konkreter: „Ohne Wind- und Kälteschutz ist unsere Außengastronomie im Herbst und Winter und bei schlechtem Wetter, also mindestens ein halbes Jahr lang, nicht nutzbar.“ Niemand setze sich nach draußen, wenn es regnet, windig ist oder schneit. „Aber wenn es eine Schutzvorrichtung gibt, kommen die Gäste.“

Daher hat er im Herbst 2024 einen Seitenschutz für eine fünfstellige Summe eingerichtet, zusätzlich zu den 6900 Euro, die die Sondernutzung pro Jahr kostet. Während die Stadt unter anderem auf das durch unterschiedliche Aufbauten durcheinandergeratene Erscheinungsbild oder Gefahren durch wegwehende Zelte bei Sturm verweist, führt Lena Iyigün weitere Argumente gegen diese Vorgaben an. Die Plane verbreitere zum Beispiel nicht die Fläche der Außengastronomie. „Warum ist es also ohne Plane kein Problem, mit aber schon?“

Anwalt des Frankfurter Gastronomen will einvernehmliche Lösung mit Stadt Frankfurt

Rechtsanwalt Eyber verweist außerdem darauf, dass er bereits „mehrere Schriftsätze“ an die Stadt geschickt habe, mit dem Versuch, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Eine Reaktion habe er bislang nicht bekommen.

Am Ende blieb die Richterin bei der Verhängung eines auf 200 Euro reduzierten Bußgelds. (Fabian Böker)

Unterdessen suchen Gastronomen händeringend nach Arbeitsplätzen.