Das berichtet die FAZ (29. August). Damit kann der Roman „Innerstädtischer Tod“ (Luchterhand; ET: September 2024) von Christoph Peters, in dem sich Galerist Johann König und seine Ehefrau wiederzuerkennen glaubten, nicht im einstweiligen Verfahren verboten werden.
Der Galerist und seine Ehefrau waren mit ihrem Verbotsansinnen zunächst beim Landgericht Hamburg gescheitert. Sie reichten daraufhin eine „Anhörungsrüge“ beim Hanseatischen Oberlandesgericht ein – auch diese wurde abgewiesen. Daraufhin legten König und seine Frau über ihre Kanzlei Schertz Bergmann Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein.
Das Bundesverfassungsgericht hätte laut Zeitung bereits Ende Juni beschlossen, dass die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen wird. Der F.A.S. liege dieser Beschluss, der bisher öffentlich nicht bekannt war, jetzt vor. Für das Gericht – so gehe es aus dem Beschluss hervor – hätten die Beschwerdeführer nicht aufzeigen können, dass der Verfassungsbeschwerde allgemeine Bedeutung zukomme.
Mit dem Beschluss stehe nun fest, dass „Innerstädtischer Tod“ nicht im einstweiligen Verfahren verboten werden kann. Jetzt könnten die Kläger noch das stets mögliche Hauptsacheverfahren anstreben.