Am Freitagmorgen hat nun das Verwaltungsgericht in der Landeshauptstadt nachträglich das erstinstanzliche Urteil zum Fall veröffentlicht. Darin wird deutlich, wie die Bezirksregierung die amtsärztliche Untersuchungsanordnung für die Frau ursprünglich begründet hat. Zudem hat das Gericht bestätigt, dass sich die Lehrerin und das Land NRW bereits im Jahr 2017 einen Rechtsstreit geliefert haben.

Lehrerin versuchte, sich gegen eine zusätzliche neurologisch-psychiatrische Begutachtung zu wehren

Wie aus dem formellen Beschluss hervorgeht, stützt sich die Bezirksregierung auf einen Passus aus dem „Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern“ in Verbindung mit einem Absatz aus dem Landesbeamtengesetz NRW. Demnach sind Zweifel an der Dienstfähigkeit (die eine Untersuchungsanordnung rechtfertigen würden) schon alleine dann begründet, wenn ein Beamter drei Monate innerhalb von sechs Monaten, oder sogar noch darüber hinaus infolge einer Erkrankung keinen Dienst getan hat.

Weiter heißt es im Gerichtsbeschluss, dass die Behörde die Untersuchungsanordnung auch nicht näher begründen muss, wenn sie sich auf den Passus mit den Fehlzeiten beruft. Dieser Argumentation ist das Oberverwaltungsgericht in der nächsten Instanz gefolgt.

Darüber hinaus ist auch schon im ursprünglichen Beschluss des Verwaltungsgerichts die Rede davon, dass die Lehrerin versuchte, sich gegen eine zusätzliche neurologisch-psychiatrische Begutachtung zu wehren – vergebens. Das Verwaltungsgericht hielt diese Entscheidung für zulässig und verwies auf einen vergleichbaren Fall, der vom Bundesverwaltungsgericht entschieden wurde.

2017 klagte die Lehrerin gegen eine drohende Versetzung

Bereits im Juni 2017 soll es außerdem schon einmal zu einer rechtlichen Auseinandersetzung zwischen der Lehrerin und dem Land NRW gekommen sein. Wie eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts bestätigt, klagte die Frau damals per Eilantrag gegen ihren Dienstherrn. Offenbar haben sich die Parteien dann aber einigen können – im August wurde der Antrag zurückgenommen. Worum es damals ging, kann das Gericht heute nicht mehr sagen. Laut einem Bericht der „Bild“ soll sich die Frau gegen eine drohende Versetzung an eine andere Schule gewehrt haben. Demnach hatte das Berufskolleg Wesel wohl versucht, ihre Stelle neu zu besetzen. Der Vorgang könnte darauf hindeuten, dass die Bezirksregierung in Düsseldorf den Fall sehr wohl im Blick hatte.

Die Lehrerin zog nach dem Beschluss der Düsseldorfer Verwaltungsrichter mit ihrer Beschwerde weiter vor das Oberverwaltungsgericht in Münster. Dort wurde die Klage allerdings ebenfalls abgelehnt.

Die Lehrerin soll im Schuljahr 2003/2004 ihre Stelle in Wesel angetreten haben, sechs Jahre später fiel sie dann wegen Krankheit aus. Die Arbeitsunfähigkeit sei über Jahre hinweg mit ärztlichen Attesten bestätigt worden. Wie es aus den Gerichtsakten hervorgeht, wurde die Frau im Zeitraum bis 2025 von mindestens zwei Ärzten krankgeschrieben. Aufgefallen war der Fall dann Anfang des Jahres, nachdem die Schulaufsicht die Akten geprüft hatte.

Lehrerin bekam mehrere Tausend Euro Förderung für ein medizinisches Start-up

Offenbar hatte sich die Lehrerin in der Zwischenzeit ein zweites berufliches Standbein aufgebaut: Nach Informationen der Redaktion soll sie zeitweise als Heilpraktikerin gearbeitet haben. Unter dem Namen der Frau finden sich entsprechende Angaben über sie auch auf einschlägigen Seiten, auf denen man Arzttermine buchen kann. Sogar ein medizinisches Start-up hat sie gegründet – und dafür trotz ihrer Besoldung eine Fördersumme von mehreren Tausend Euro erhalten. Ein entsprechender Bericht liegt der Redaktion vor.

Die krankgeschriebene Lehrerin erhielt während ihrer Krankschreibung weiter ihre vollen Bezüge. Das Gehalt einer Studienrätin in NRW beträgt je nach Erfahrungsstufe zwischen etwa 5000 und 6100 Euro brutto im Monat.

Mehrere Fragen unserer Redaktion an die Bezirksregierung zu dem Fall sind bislang unbeantwortet. Die Behörde verweist auf die andauernde Aufarbeitung. Auch die Anwälte der Lehrerin haben auf eine Anfrage der Redaktion nicht reagiert. NRW-Schulministerin Dorothee Feller (CDU) fordert unterdessen Aufklärung: „Für mich stellen sich da auch viele Fragezeichen, weil ich so einen Fall auch selbst so noch nicht erlebt habe.“ Die Bezirksregierung in Düsseldorf müsse den Fall nun „umfassend“ aufklären.