Washington – Trumps Zoll-Pingpong geht in die nächste Runde. Das Berufungsgericht hat die Zölle gegen China, Mexiko und Kanada einkassiert. Doch was bedeutet das für uns?
Deutschland und die EU sind zwar erstmal nicht direkt davon betroffen. Seit dem 7. August gelten auf die meisten EU-Importe in die USA 15 Prozent Zoll. Das Urteil geht auf Trumps Zollpläne vom April zurück, die seither mehrfach nachverhandelt und angepasst wurden. Und neu geschlossen wurden, wie im Fall der EU.
► Wirtschaftsexperte Achim Wambach betont in BILD: „Wenn das Urteil von der nächsten Instanz bestätigt wird, würde es einen massiven Rückschlag für US-Präsident Trump bedeuten. Seine Verhandlungsposition wäre deutlich schlechter, um international Zölle durchzusetzen.“
Aber: Das Gericht hat sich auch für eine lange Frist entschieden, bis das Urteil am 14. Oktober in Kraft tritt. Heißt: Der Präsident hat ausreichend Zeit, die Entscheidung vor dem Obersten Gerichtshof anzufechten. Und der neigte zuletzt eher zu Trump. Auf „Truth Social“ verkündete der Präsident sogleich, er werde die Zölle „mit Hilfe des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten zum Wohle unserer Nation“ wieder einsetzen.
Bis Oktober gilt laut Experte Prof. Wambach: „Die Zölle haben nach wie vor Bestand.“
ZEW-Präsident Achim Wambach (57): „Vieles am Urteil ist noch schwammig.“
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Grundlage für das Urteil ist der von Trump argumentierte Notstand – mit dem deshalb die Anwendung eines entsprechenden Gesetzes aus dem Jahr 1977 gerechtfertigt wird. Trump verweist auf ein Ungleichgewicht im internationalen Handel zulasten der USA und meint, dass die Vereinigten Staaten unfair behandelt werden.
Das Gesetz besagt, dass ein Präsident im Krisenfall Dekrete erlassen kann, ohne dass das Parlament der USA angerufen werden muss. Im Falle der weitreichenden Zölle auf Importprodukte und des dafür herangezogenen Notstandsgesetzes hat das Berufungsgericht dem Präsidenten – wie schon die Vorinstanz – eine solche Befugnis nun jedoch abgesprochen. Zölle seien eine Kernkompetenz des US-Kongresses, so die Richter.
Prof. Achim Wambach ist Ökonom, Präsident des ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung, sowie Professor für Volkswirtschaftslehre an der Universität Mannheim.