Und das letzte Urteil des Tages ist auch da. Gegen Sauber lief noch eine Untersuchung, weil man Gabriel Bortoleto nach seiner Berührung mit Lance Stroll nicht an die Box holte. Auch hier gibt es aber keine Strafe. Die Begründung im Wortlaut:
„In Runde 1 kam es in Kurve 12 zu einem Rennzwischenfall zwischen Auto 5 und Auto 18. Infolge dieses Vorfalls wurde die Endplatte des Frontflügels von Auto 5 beschädigt; sie hing lose, war jedoch weiterhin verbunden.“
„Das Problem wurde vom Rennleiter dem Team gemeldet. Das Team entschied sich, Auto 5 nicht an die Box zu holen, da man der Auffassung war, dass das horizontale Flügelelement auf der Innenseite der Endplatte seine strukturelle Integrität beibehielt. Eine schwarz-orangene Flagge wurde Auto 5 nicht gezeigt.“
„Einige Runden später löste sich die Endplatte und fiel auf die Strecke. Die Endplatte wurde von Auto 18 überfahren, jedoch erlitt Auto 18 weder einen Reifenschaden noch andere Folgen oder Beschädigungen.“
„Artikel 26.10 verpflichtet einen Fahrer, die Boxengasse zu durchfahren, wenn erhebliche und offensichtliche Schäden an einem Strukturelement dazu führen, dass es in einem Zustand ist, der eine unmittelbare Gefahr für den Fahrer oder andere darstellt. Artikel 26.10 findet in diesem Fall keine Anwendung, da von den FIA-Vertretern anerkannt wurde, dass die Endplatte kein Strukturelement darstellt.“
„Wir wurden zudem auf die FIA-Direktive REF: No F1Tm/07-24 hingewiesen, die an alle Sportdirektoren ausgegeben wurde und die Umstände beschreibt, unter denen ein Teilnehmer verpflichtet ist, Schäden an der Karosserie eigenständig zu beheben – unabhängig davon, ob eine schwarz-orangene Flagge gezeigt wird oder nicht.“
„Wir überprüften die Direktive und stellten fest, dass sie in diesem Fall keine Anwendung findet, da das Ablösen des Flügelelements weder zu einem Rennabbruch oder einer Rennunterbrechung führte noch zu einem Schaden an einem anderen Fahrzeug.“
„Unter den gegebenen Umständen ergriffen wir keine weiteren Maßnahmen.“