Nürnberg – Neuer Bürgergeld-Hammer aus der Bundesagentur für Arbeit macht fassungslos: Eine erstmals erhobene Statistik enthüllt, dass 1,2 Millionen erwerbsfähige Bürgergeldbezieher noch nie beschäftigt waren. Ein großer Teil lebt davon seit mehr als 28 Jahren von der Stütze!

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Demnach gab es im Jahr 2023 insgesamt 3,93 Millionen Bürgergeldbezieher, die erwerbsfähig waren. Davon hatten 2,97 Millionen keine Beschäftigung.

Unter ihnen waren 1,187 Millionen Stützeempfänger, bei denen die Bundesagentur für Arbeit bei einem neuen Datenabgleich bis 1997 keinen Nachweis über eine Beschäftigung gefunden hat. Darunter sind Personen, die dauerhaft von der Stütze leben – bis Ende 2004 von der früheren Arbeitslosenhilfe, danach von Hartz IV und nun vom Bürgergeld.

Dazu kommen Ausländer, bei denen keine Daten über eine frühere Beschäftigung vorliegen, weil sie erst kurz in Deutschland leben.

Weitere 363.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte hatten seit mindestens zehn Jahren weder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung noch einen Minijob.

Andererseits gingen im Dezember 2023 insgesamt 681.000 Bürgergeldbezieher einer Arbeit nach, darunter 280.000 Minijobber. Sie bezogen also Lohn, der aber so niedrig war, dass sie zusätzlich Stütze benötigten.

230.000 (34 Prozent) der beschäftigten Stützeempfänger waren aber weniger als ein Jahr angestellt, nur 71.000 länger als zehn Jahre.

Mehr zum ThemaNullrunde beim Bürgergeld angeordnet

Höhere Bezüge wird es jedoch erst einmal nicht geben. Am Samstag hatte BILD exklusiv berichtet, dass es für die 5,6 Millionen Bürgergeld-Empfänger im nächsten Jahr eine erneute Nullrunde gibt.

Heißt: Ein Single bekommt weiter 563 Euro im Monat, Kinder je nach Alter 357 Euro (0–6 Jahre), 390 Euro (7–14 Jahre), 471 Euro (15–18 Jahre).

Das geht aus einer Verordnung des Ministeriums hervor, die BILD exklusiv vorliegt. Am 10. September soll das Kabinett die Nullrunde beschließen. Der Bundestag muss nicht mehr zustimmen.

Die Höhe der Stütze wird jedes Jahr anhand der Preis- und Lohnentwicklung angepasst. 2024 knallte der Regelsatz wegen der heftigen Inflation um 61 Euro hoch. Weil die Preissteigerung seitdem stark sank, ist das Bürgergeld seit 2025 eigentlich zu hoch.

Der Staat darf wegen des geltenden Besitzschutzes die Hilfsleistung aber nicht kürzen.