Bochum:
Ein Cold Case Fall der für großes Aufsehen sorgte und nun so endete wie er nicht enden sollte.
Das Urteil:
Nach 29 Jahren: Freispruch wegen Verjährung aus rechtlichen Gründen.
Unglaublich:
Ein Mann wird 1996 auf offener Straße erstochen sein Tod bleibt ungesühnt denn Totschlag verjährt.
Entsetzen:
Ein Gerichtsgutachten bescheinigt den Beschuldigten, dass er sein Opfer nicht heimtückisch von hinten, sondern von vorn mit einem Messer getötet habe.
Ausreichend um den Gerichtssaal als freier Mann zu verlassen das macht fassungslos.
Was für eine Gesetzgebung:
Die Richter sind überzeugt, dass Andrzej. F Reinhard Schöning 1996 erstochen hat. Verurteilt wurde er nicht: denn diese grausame Tat gilt juristisch als Todschlag und ist somit verjährt. Knapp 30 Jahre nach dem gewaltsamen Tod eines Menschen sprach das Bochumer Schwurgericht den mutmaßlichen Täter am Freitag frei.
Rückblick 1996 :
Immer wieder wurde auf Reinhard S.eingestochen bis er auf einen Gehweg verblutete. Der Angeklagte überführt ,aber Mord nachweisen war nicht möglich. Das Urteil fast schon erwartet und trotzdem ein Schock.
Richterin Schönberg-Römer sprach von einem ,,unbefriedigten Ergebnis“. Es gebe Zweifel dass F. mit absoluten Vernichtungswillen auf sein Opfer eingestochen habe. Juristisch nur Totschlag und längst verjährt: Für die Angehörigen ein Schlag ins Gesicht. Reinhard Schönings Tod bleibt ungesühnt. Bei mir hinterlässt das gerade einen bitteren Beigeschmack und wieder einmal zweifle ich an unserer Rechtsprechung .
Im Anhang zwei vorangegangene Beiträge.
Quelle:
Landgericht Bochum
WDR 1
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Im Zweifel für den Angeklagten ?
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