Polizei ermittelt wegen Volksverhetzung
Redner soll Holocaust bei Gaza-Demo verharmlost haben
01.09.2025 – 05:52 UhrLesedauer: 3 Min.
Demonstranten in Frankfurt: Mehrere Tausend Menschen beteiligen sich an der Demonstration „United 4 Gaza“ zur Solidarität mit Palästinensern in der Innenstadt von Frankfurt. (Quelle: Boris Roessler/dpa)
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Bei einer Gaza-Demo in Frankfurt ermittelt die Polizei wegen Volksverhetzung. Ein Redner soll den Holocaust verharmlost haben. Was er genau sagte.
Nach der Demonstration gegen den Gaza-Krieg mit Tausenden Menschen in Frankfurt am Main ermittelt die Polizei gegen einen Redner wegen der Verharmlosung des Holocaust. Der Mann war Polizeiangaben zufolge festgenommen worden, nachdem er sich geweigert hatte, das Lautsprecherfahrzeug zu verlassen.
Zu den Protesten versammelten sich laut Polizei insgesamt rund 11.000 Menschen am Hafenpark – angemeldet waren ursprünglich 5.000. Die Demonstration unter dem Motto „United4Gaza – Stoppt den Völkermord jetzt!“ führte vom Frankfurter Osten bis zum Roßmarkt in der Innenstadt.
Nach Angaben der Polizei verharmloste der Redner neben dem Holocaust auch den Terroranschlag der Hamas vom 7. Oktober 2023. Daraufhin sei ihm über die Versammlungsleitung zunächst ein Redeverbot ausgesprochen worden. Zudem sollte er aus dem Lautsprecherfahrzeug steigen. „Als er dieser Aufforderung nicht nachkam, nahmen ihn die Einsatzkräfte fest“, teilte die Polizei mit.
Ein Versammlungsteilnehmer habe versucht, der Polizei den Zutritt zum Wagen zu verwehren. Er sei zur Seite gedrängt worden. „Der Redner wurde zudem im Anschluss von der Versammlung ausgeschlossen und erhielt einen Platzverweis.“
Es waren Sprechchöre wie „From the River to the Sea – Palestine will be free“ und „Freiheit für Palästina“ zu hören, die Teilnehmer schwenkten Palästina-Flaggen und hielten Protestplakate in die Höhe.
Laut einer Bilanz der Polizei wurden bei der Demonstration vereinzelt Straftaten festgestellt, neben dem Verdacht der Volksverhetzung etwa das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
Die Stadt Frankfurt hatte erfolglos versucht, die Kundgebung als „potenziell antisemitische Versammlung“ zu verbieten. In der äußerst angespannten Stimmung zwischen propalästinensischen und proisraelischen Aktivisten drohe eine Eskalationsspirale.
Die Anmelderin wehrte sich juristisch erfolgreich gegen das Verbot der Demo. Sie bekam sowohl beim Verwaltungsgericht Frankfurt als auch beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel Recht. Es sei der Polizei möglich, zielgerichtet gegen einzelne Störer vorzugehen, um so das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit der übrigen Teilnehmer zu gewährleisten, hieß es zur Begründung des VGH.
Bei einer Demo mit dem gleichen Motto in Berlin waren im Juni 5.000 Menschen angemeldet gewesen, laut Polizei kamen am Ende 12.000. Es gab 50 Festnahmen, fünf Menschen wurden verletzt.
Am Samstag gab es auch eine Gegendemonstration. 90 Teilnehmer seien unter dem Motto „Gegen Hass und Hetze“ vom Opernplatz einen Rundkurs gelaufen – ohne besondere Vorkommnisse.
Um gegen Antisemitismus zu protestieren, versammelten sich am Sonntag mehrere hundert Menschen – ebenfalls am Opernplatz. Ein Polizeisprecher sagte, es seien 650 Teilnehmer gekommen. Zwischenfälle gab es nicht. Zu der Demonstration „United we stand – Gegen jede Art von Antisemitismus“ hatten mehrere jüdische Vereine und Initiativen aufgerufen.
Zu den Rednern zählte auch Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU). „Mir ist es heute wichtig, ein klares Zeichen gegen Antisemitismus zu setzen“, erklärte er. „Es beschämt mich zutiefst, was Jüdinnen und Juden 80 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges in Deutschland ertragen müssen. Gerade für uns Deutsche erwächst eine dauerhafte Verantwortung, niemals zu vergessen, was geschah.“
Poseck verurteilte die Zwischenfälle auf der propalästinensischen Demonstration als „unerträgliche Entgleisungen“. Die Polizei habe nach aktuellem Stand 23 Strafanzeigen aufgenommen, unter anderem 18 Mal wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen und zweimal wegen des Verdachts der Volksverhetzung.