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Halle. StatLa. Im Jahr 2024 wurden in Sachsen-Anhalt insgesamt 16.141 Personen von Gerichten rechtskräftig verurteilt. Unter allen Verurteilten lag der Frauenanteil nur bei 18 % (2.929).
Bei rund 27 % der Verurteilten (4.397) war eine Straftat im Straßenverkehr dem Urteil vorausgegangen. Der Anteil von Straßenverkehrsdelikten an allen Verurteilungen unterschied sich nach der Altersgruppenzugehörigkeit der Delinquenten. Bis zur Altersgruppe der 30- bis unter 40-Jährigen lag er bei 25 % und darunter, danach erhöhte er sich mit jeder Altersdekade. Wurde eine Person im Alter
von 80 Jahren und mehr wegen einer Straftat verurteilt, handelte es sich zu 85 % um eine Straftat im Straßenverkehr. Für Frauen galt dieser Zusammenhang in etwas abgemilderter Form (30- bis unter 40-Jährige: 21 %, 80 Jahre und älter: 80 %), wie auch insgesamt ein Verkehrsdelikt etwas seltener die Ursache der Verurteilung war (23 %; 683).
Frauen (65 %; 1.910) wurden überdurchschnittlich häufig aufgrund von Straftaten nach dem Strafgesetzbuch, ausschließlich Straßenverkehr (Frauen und Männer zusammen 58 %; 9.385) verurteilt. 15 % (2.359) der Verurteilungen erfolgten aufgrund von Straftaten nach anderen Bundes- oder Landesgesetzen. Dies betraf 336 Frauen (11 % aller verurteilten Frauen).
Hinweis
Für die Ermittlung der schwersten Straftat wird aus den Berichtsstellen gemeldeten Straftaten, die der Aburteilung zugrunde lagen, diejenige herausgesucht, die abstrakt mit der schwersten Strafe bedroht ist. Werden mehrere Straftaten der gleichen Person in mehreren Verfahren abgeurteilt, so wird diese Person für jedes Strafverfahren gesondert gezählt.