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Potsdam, 1. September 2025. Der Landtag Brandenburg hat seine Hausordnung zum 1. September 2025 aktualisiert und verschärft damit seine Sicherheitsmaßnahmen. Die Neuregelung umfasst neben redaktionellen Änderungen auch Anpassungen an die bestehende Praxis sowie Maßnahmen zum besseren Schutz des Parlamentsbetriebs an Plenartagen. Alle Individualbesucherinnen und -besucher müssen künftig an Tagen, an denen Landtagssitzungen stattfinden, einen amtlichen Lichtbildausweis als Pfand hinterlegen. Persönliche Daten werden dabei nicht eingelesen oder gespeichert. Damit soll die Sicherheit für alle in der Liegenschaft arbeitenden Personen und für die Besucherinnen, Besucher und Gäste des Parlaments erhöht werden.
Die Änderungen betreffen im Wesentlichen folgende Bereiche:
- Der Zutritt zum Landtagsgebäude wird an Sitzungstagen des Plenums von der Hinterlegung eines amtlichen Lichtbildausweises abhängig gemacht. Diese Regelung gilt für alle Individualbesucher des Landtages. Sie erhalten an der Pforte im Gegenzug einen Besucherausweis für die Zeit des Aufenthaltes im Landtag. Vertreterinnen und Vertreter der Medien, die über keinen Dauertransponder verfügen, müssen bundeseinheitlichen Presseausweis (gem Vereinbarung Presserat/IMK von 2016) vorlegen.
- Die Hausordnung wird um eine Anlage für Bild- und Tonaufzeichnungen ergänzt, die bestehende Regelungen bündelt. Die Anlage gilt für sämtliche Bild- und Tonaufnahmen im Landtagsgebäude (z. B. für Pressevertreter, Bild- und Tonaufnahmen durch Fraktionsmitarbeitende, private und gewerbliche Bild- und Tonaufnahmen). Es wird klargestellt, dass Bild- und Tonaufnahmen aus dem Landtag nicht in einem Umfeld veröffentlicht werden dürfen, das rechtswidrige, gewaltverherrlichende, pornografische, rassistische oder antisemitische Inhalte aufweist.
- Redaktionelle Änderungen wurden zur Anpassung an die bestehende Praxis vorgenommen, unter anderem zum Einsatz von Drohnen auf der Liegenschaft und dem Mitbringen von anerkannten Assistenzhunden nach dem Behindertengleichstellungsgesetz.
Die aktualisierte Hausordnung des Landtages Brandenburg ist unter dem folgenden Link auf der Webseite zu finden: Anfahrt, Zugang und Öffnungszeiten – Landtag Brandenburg
Die Bekanntgabe ist durch Aushang im Foyer erfolgt.
Blick in den Innenhof des Landtages Brandenburg
© Landtag Brandenburg