02.09.2025 – 13:56
Duisburg (ots)
Am Montagabend (1. September) kam es im Stadtgebiet zu zwei Widerständen gegenüber eingesetzten Polizeikräften. Die Fälle im Detail:
Im Rahmen eines Einsatzes in Neumühl gegen 19:15 Uhr filmte ein 34-jähriger Mann die alarmierten Polizeibeamten aus nächster Nähe mit seinem Handy. Auch nach mehrfacher Aufforderung, die Aufnahmen zu unterlassen, setzte er das Filmen fort. Eine anschließende Identitätsfeststellung verweigerte er. Stattdessen zeigte er den Einsatzkräften einen „ChatGPT-Eintrag“ auf seinem Handy, aus dem er ableitete, nicht verpflichtet zu sein, sich auszuweisen.
Als die Beamten die Identitätsfeststellung zwangsweise durchführen wollten, leistete der Mann erheblichen Widerstand. Da der 34-Jährige nach Alkohol roch, führten die Beamten einen Atemalkoholtest durch, der positiv ausfiel. Der Mann wurde zur Abregung seines Gemütszustandes in Gewahrsam genommen.
Gegen 23:25 Uhr trafen Polizeibeamte an der August-Thyssen-Straße in Obermarxloh auf einen aufgebrachten 43-Jährigen. Er soll zuvor auf der Borussiastraße gegen einen Poller gefahren sein, ohne den Unfall gemeldet zu haben. Während der Unfallaufnahme ergab sich der Verdacht, dass der Mann unter Alkoholeinfluss stand.
Er zeigte sich den eingesetzten Beamten gegenüber aggressiv, erhob die Fäuste und wurde daraufhin fixiert. Anschließend brachten ihn die Einsatzkräfte zur Wache Hamborn, wo ihm nach Anordnung der Staatsanwaltschaft Duisburg eine Blutprobe entnommen wurde. Der 43-Jährige sperrte sich gegen die Maßnahme, beleidigte die Beamten und spuckte in ihre Richtung. Auch der Oberhausener musste die Nacht im Gewahrsam verbringen.
Die eingesetzten Polizeikräfte blieben bei beiden Einsätzen unverletzt. Gegen die Männer wurden Strafverfahren eingeleitet.
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