Fahrlässige Körperverletzung

Deckeneinsturz in der Nachtresidenz: Urteil gefallen

02.09.2025 – 14:33 UhrLesedauer: 2 Min.

Die herabgestürzte Verkofferung im Thekenbereich (Archivbild): Drei Menschen wurden im März 2022 zum Teil schwer verletzt.Vergrößern des Bildes

Die herabgestürzte Verkofferung im Thekenbereich (Archivbild): Drei Menschen wurden im März 2022 zum Teil schwer verletzt. (Quelle: gaa)

Dreieinhalb Jahre nach dem Deckeneinsturz in der Düsseldorfer Nachtresidenz ist ein ehemaliger Inhaber einer Trockenbaufirma verurteilt worden.

Im Prozess um den Deckeneinsturz in der Düsseldorfer Nachtresidenz ist am Dienstagvormittag (2. September) ein Urteil gefallen. Der Inhaber einer bei der Sanierung beauftragten Trockenbaufirma erhielt wegen fahrlässiger Körperverletzung eine Geldstrafe in Höhe von 6.300 Euro. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe von 8.400 Euro gefordert, die Verteidigung hielt 2.700 Euro für angemessen.

Es ist davon auszugehen, dass das Urteil jetzt von allen Seiten akzeptiert wird und mehr als drei Jahre nach dem Deckeneinsturz in der Düsseldorfer Diskothek ein Schlussstrich gezogen werden kann. Drei Menschen wurden im März 2022 – zum Teil schwer – verletzt. Der Versuch, schon früher das Verfahren gegen Zahlung einer Geldstrafe zu beenden, schlug ohne Einigung fehl.

So kam es zur Hauptverhandlung und drei Verhandlungstage. Die Richterin hielt am Ende eine Geldstrafe für ausreichend. Der 66 Jahre alte Angeklagte, der sich inzwischen im Ruhestand befindet, habe nach dem Unglück nichts verschleiern wollen, sondern habe zur Aufklärung beigetragen, sagte sie.

Allerdings hat der Angeklagte laut Richterin auch „Sorgfalt außer Acht gelassen“. Bei der Sanierung sei schon zu Beginn eine schwebende Decke unsachgemäß abgerissen worden. Der Angeklagte hatte die Ausführung der Arbeiten einem Subunternehmer übertragen, dessen Mitarbeiter über einer Theke auf der Empore der Nachtresidenz die alte Decke abrissen und eine neue einzogen.

Nachdem sich Monate später Risse in der Decke gezeigt hatten, sollte das Subunternehmen nachbessern. Laut Anklage brachten die Arbeiter eine zweite Gipskartonlage an, um die Risse zu kaschieren. Das konnte dem Angeklagten aber nicht nachgewiesen werden. „Wir haben damals Mineralfaserdecken eingebaut, das ist dreieinhalbmal leichter als Rigips“, berichtete der 66-Jährige auch beim Prozessstart.

Doch nach Überzeugung eines Gutachters hatten die Arbeiter bereits ganz am Anfang einen gravierenden Fehler gemacht: Sie hätten beim Abbruch der alten Decke Bewehrungsstäbe durchgeschnitten. Dadurch sei das System nicht mehr sicher gewesen. Verschärft worden sei die Situation, weil 21 Jahre zuvor beim Einbau einer Kuppeldecke nicht zugelassene Hohlraumdübel verwendet worden seien.

„Das hätte nach dem Abbruch und vor dem Einbau der neuen Decke überprüft werden müssen“, sagte der Gutachter am ersten Prozesstag weiter. Die Richterin bestätigte dies, eine Prüfung wäre dringend notwendig gewesen. Spätestens bei den ersten Rissen hätte der Angeklagte hellhörig werden müssen, dass die Konstruktion nicht stabil ist.

Wie sich später herausstellte, reichten die einfachen Zugtests des Angeklagten nicht aus und eine Verkofferung (Verkleidung) der instabilen Konstruktion stürzte im März 2022 während des Clubbetriebs herab. Der 66-Jährige hatte sich bei den Verletzten für das Unglück bereits vor der Urteilsverkündung entschuldigt.