Nach Einsätzen in Afghanistan und Mali

Soldaten sollen Zehntausende zurückzahlen – aber das Gericht ist auf ihrer Seite

02.09.2025 – 17:14 UhrLesedauer: 1 Min.

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Fahrzeug Dingo im Camp Marmal in Afghanistan (Symbolbild): Soldaten kassierten für die Kontrolle von Fahrzeugen in Afghanistan und Mali eine Erschwerniszulage – diese sollten sie später zurückzahlen. (Quelle: imago stock&people)

Vier Soldaten sollten zehntausende Euro zurückzahlen – doch das Verwaltungsgericht Aachen stellt sich auf ihre Seite. Der Fall könnte Signalwirkung für viele weitere Betroffene haben.

Soldaten, die in Afghanistan und Mali Fahrzeuge auf Sprengstoff kontrolliert haben, dürfen ihre Erschwerniszulage vorerst behalten. Das Verwaltungsgericht Aachen hat am Dienstag die Rückforderungsbescheide gegen vier Bundeswehr-Soldaten aufgehoben. Sie hatten 2018 und 2019 als Sprengstoff-Entschärfer an den jeweiligen Camp-Einfahrten gearbeitet.

Das Bundesverwaltungsamt hatte zunächst Beträge von 3.700 bis zu 77.000 Euro pro Person zurückverlangt. Begründung: Die Zulage von 36 Euro pro überprüftem Fahrzeug sei nur bei einem konkreten Verdacht zulässig, nicht aber bei routinemäßigen Kontrollen. Die abstrakte Gefährdung sei bereits durch andere Zuschläge abgedeckt gewesen.

Das Aachener Verwaltungsgericht widersprach dieser Auffassung allerdings. Es stellte zudem fest, dass die Behörde ein Mitverschulden an der über Jahre erfolgten Auszahlung habe und dies in die Entscheidung einfließen müsse. Dieses sei bei den Bescheiden nicht berücksichtigt worden. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Nach Gerichtsangaben laufen bundesweit zahlreiche ähnliche Verfahren. Viele Soldaten klagen gegen Rückforderungen, die ihre Einsätze in Mali und Afghanistan betreffen.