München – Mehr als 15 Euro für Bier und Wasser auf dem Oktoberfest! Oder 229 Euro für ein Steak. Wiesn-Wucher! Aber ist das auch legal? Und: Ist eigentlich jeder Preis erlaubt?

Bis zu 15,80 Euro für eine Maß Bier (Münchner Stubn), 15,33 Euro für 1 Liter Wasser in Kufflers Weinzelt. Beim Blick auf die Speisekarte wird dem Wiesn-Besucher schwindelig. Der Durchschnittspreis für den Liter Bier liegt dieses Jahr bei 15,25 Euro – ein Plus von 3,52 Prozent zum Vorjahr (14,73). 2019 wurde die Maß noch für bis zu 11,80 Euro ausgeschenkt – ein Plus von rund 30 Prozent in nur sechs Jahren! Beim Liter Wasser liegt der Mittelwert in diesem Jahr bei 10,95 Euro (2024: 10,48 Euro).

In Kufflers Weinzelt kostet ein Liter Wasser 15,33 Euro

In Kufflers Weinzelt kostet ein Liter Wasser 15,33 Euro

Foto: SZ Photo

Laut Veranstalter geben Wiesn-Besucher pro Tag zwischen 90 und 100 Euro auf dem Festgelände aus. Tendenz steigend. 2019 waren es noch rund 70 Euro.

Ist eine derartige Preispolitik nicht rechtswidrig? Die Stadt München erklärt, dass sie nicht die Preise auf dem Oktoberfest festlege, sie jedoch auf ihre Angemessenheit hin überprüfe. Dafür vergleicht sie die Preise mit denen der gastronomischen Großbetriebe im Stadtgebiet München. Die Bierpreise liegen in diesem Jahr in Münchner Gastronomiebetrieben zwischen 7,70 Euro und 13,40 Euro pro Liter. Für 1 Liter Wasser liegt der Durchschnittspreis umgerechnet bei 7,74 Euro. Am teuersten ist das Wasser beim Augustiner Klosterwirt für umgerechnet 10,75 Euro pro Liter.

Wucher ab 50 Prozent über marktüblichem Preis

Wucher ist ein Straftatbestand nach § 291 StGB. Mehrere Voraussetzungen müssen hierbei erfüllt sein. „Von Wucher spricht man dann, wenn etwa der Verkaufspreis mindestens 50 Prozent über dem marktüblichen Satz liegt, ohne eine entsprechende Gegenleistung“, erklärt der Münchner Rechtsanwalt Peter Pospisil.

Rechtsanwalt Peter Pospisil vertritt im Wirecard-Prozess den Angeklagten Stephan E. (li.)

Rechtsanwalt Peter Pospisil vertritt im Wirecard-Prozess den Angeklagten Stephan E. (li.)

Foto: Robert Gongoll

Die Höchstpreise für Bier und Wasser auf dem diesjährigen Oktoberfest liegen knapp unterhalb dieser 50-Prozent-Grenze.

Noch eine weitere Voraussetzung müsste erfüllt sein, um den Wiesn-Wirten strafrechtlich relevanten Wucher vorwerfen zu können. Wirtschaftsrechts-Experte Pospisil: „Es muss auch das Element der Notsituation bzw. Zwangslage erfüllt sein, die beim Käufer ausgenutzt wird.“ Dies sei auf der Wiesn nicht der Fall. Der Anwalt weiter: „Kein Besucher ist gezwungen, 15 Euro für ein Wasser zu bezahlen.“

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Während des Oktoberfestes werden sogar kostenlose Wasserspender auf dem ganzen Gelände aufgestellt.