02.09.2025 – 12:03

Hauptzollamt Münster

HZA-MS: Zoll ermittelt zahlreiche Verstöße in der Gastronomie / Illegaler Aufenthalt, Mindestlohnverstöße und fehlende Sozialversicherung im Kreis Borken

Münster (ots)

Bei Prüfungen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz in gastronomischen Einrichtungen im Kreis Borken hat der Zoll am vergangenen Sonntagabend (31.08.2025) zahlreiche Verstöße festgestellt, darunter illegaler Aufenthalt, die fehlende Meldung zur Sozialversicherung sowie Verstöße gegen die Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns.

Neun Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Münster hatten am Sonntagabend gemeinsam mit drei Beschäftigten des Ausländeramtes sowie zwei Kräften der Kreispolizeibehörde Borken insgesamt fünf Gastronomiebetriebe und ein Taxiunternehmen im Kreis Borken geprüft. Bereits im ersten Betrieb trafen sie auf eine 68 Jahre alte Beschäftigte, die über keine gültige Aufenthaltserlaubnis verfügte. Der Zoll leitete daraufhin Ermittlungsverfahren gegen sie sowie ihren Arbeitgeber ein.

Noch schlechter stand es in einem weiteren Restaurant: Neben einem Mann, der ebenfalls keine Aufenthaltsgenehmigung hatte, stellten die Zöllnerinnen und Zöllner fest, dass zwei Beschäftigte nicht zur Sozialversicherung angemeldet waren und eine weitere Beschäftigte nicht den Mindestlohn erhielt. Auch hier leitete der Zoll Ermittlungsverfahren ein.

In einem dritten Betrieb waren ebenfalls Beschäftigte ohne Meldung zur Sozialversicherung tätig. Außerdem führten zwei Beschäftigte ihren Ausweis nicht mit sich – entgegen der Vorschrift für die Gastronomie. Auch hier schließen sich weitere Ermittlungen an.

Darüber hinaus leiteten die Zöllnerinnen und Zöllner ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen eine Beschäftigte ein, die sich der Befragung durch den Zoll verweigerte.

„Es ist erschreckend, dass die Kolleginnen und Kollegen derart viele Verstöße an einem einzigen Abend aufgedeckt haben“, sagt Goswin Brehe, Leiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, Dienstsitz Gronau, beim Hauptzollamt Münster. „Das zeigt, dass unsere Prüfungen wichtig sind, um ehrliche Betriebe vor verbotenen Praktiken ihrer Konkurrenz zu schützen.“

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