Eine Kommissaranwärterin ist nach einer privaten Feier in Dienstkleidung laut einer Gerichtsentscheidung zu Recht entlassen worden. Die angehende Polizistin hatte auf einer Mottoparty dienstliche Polizeikleidung getragen und an einer gespielten Festnahme mitgewirkt, wie das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Dienstag mitteilte. Angestellt war die angehende Beamtin beim Polizeipräsidium Düsseldorf, wie ein Gerichtssprecher auf Nachfrage sagte. Dort entschied man, die Kommissaranwärterin nach Bekanntwerden aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf zu entlassen. Das Gericht lehnte den Eilantrag der Frau dagegen ab.