Das Datentransferabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA ist einer Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union (EuG) zufolge rechtens. Das Gericht wies eine Klage ab, die auf die Annullierung des Abkommens abzielte. Die Vereinigten Staaten hätten zum Zeitpunkt der Übereinkunft ausreichenden Schutz personenbezogener Daten zugesagt, begründete das EuG die Entscheidung.

Das Verfahren wurde vor dem zweithöchsten Gericht der Europäischen Union geführt. Angestrebt hatte es der französische Abgeordnete Philippe Latombe. Das Regelwerk ist auch unter dem Namen Data Privacy Framework (DPF) bekannt.

Das DPF ist die rechtliche Grundlage für die Übermittlung personenbezogener Daten von Europa in die USA und ist für zahlreiche Unternehmen vom Technologiekonzern bis zum mittelständischen Unternehmen von entscheidender Bedeutung. 

Sorge vor Zugriff von Geheimdiensten

Latombe hatte in seiner im September 2023 eingereichten Klage argumentiert, dass die Daten von EU-Bürgern in den USA nicht ausreichend vor dem Zugriff von Geheimdiensten geschützt seien. Die Garantien in den USA hinsichtlich der Sicherheit der verarbeiteten Daten seien nur mangelhaft, hatte er kritisiert.

Dem Data Privacy Framework waren in den letzten Jahren zwei Vereinbarungen vorausgegangen, die beide vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) für ungültig erklärt worden waren. Die als Safe Harbor bekannte Regelung kippte der EuGH 2015. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass diese keinen ausreichenden Schutz vor Massenüberwachung biete. 

Auch das Nachfolgeabkommen Privacy Shield wurde 2020 von den Richtern verworfen. Grund war, dass US-Geheimdienste weiterhin weitreichenden Zugriff auf die Daten von EU-Bürgern hatten, ohne dass diesen ein wirksamer Rechtsschutz zur Verfügung stand. Mit dem neuen Abkommen sollten diese Mängel behoben werden.

Gegen die Entscheidung des Gerichts kann innerhalb von zwei Monaten und zehn Tagen nach ihrer Zustellung Berufung vor dem EuGH eingereicht werden.

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