Die Region unterstützt auch im Jahr 2025 wieder die 20 Städte und Gemeinden im Umland dabei, Menschen mit Fluchthintergrund zu betreuen und zu beraten. Insgesamt über 5,3 Millionen Euro stellt die Verwaltung dafür den Kommunen zur Verfügung. Damit werden Löhne und Sachkosten für Sozialarbeiter*innen bezahlt, die Geflüchtete vor Ort begleiten und unterstützen. „Die Arbeit der Sozialarbeiter*innen vor Ort ist unverzichtbar. Sie helfen beim Ankommen, beim Zugang zu Bildung, Arbeit und medizinischer Versorgung. Mit den Zuschüssen stellen wir sicher, dass überall in der Region Fachkräfte dafür da sind“, sagt Dr. Andrea Hanke, Dezernentin für Soziales, Teilhabe, Familie und Jugend der Region.
Jede Kommune erhält einen festen Sockelbetrag von 54.530 Euro. So ist überall mindestens eine halbe Stelle gesichert. Darüber hinaus richtet sich die Höhe der Zahlungen danach, wie viele Menschen mit Fluchterfahrung seit 2015 in eine Stadt oder Gemeinde gezogen sind und aktuell dort leben. Personen, die in den letzten fünf Jahren zugezogen sind, werden dabei stärker berücksichtigt als länger zurückliegende Zuzüge, um die aktuellen Bedarfe besser abbilden zu können. Zusätzlich stehen bis zu 30.000 Euro jährlich für Fortbildungen, Supervisionen sowie Veranstaltungen zur regionsweiten Vernetzung und zum fachlichen Austausch der Sozialarbeiter*innen.
Die Mittelverteilung für die einzelnen Kommunen reicht von rund 137.000 Euro für Wennigsen bis hin zu etwa 454.000 Euro für Langenhagen.
Übersicht der Beträge
Mittelverteilung für das Jahr 2025 auf die Kommunen:
© RH
Die Berechnung der Zuwendung erfolgte prozentual nach der ermittelten Anzahl der tatsächlich in der jeweiligen Kommune wohnhaften Geflüchteten in zwei Betrachtungszeiträumen im Rahmen der Stichtagsbetrachtung zum 31.12. des Vorjahres zuzüglich eines Sockelbetrags in Höhe von 54.530 € (0,5 VZÄ gemäß KGSt 24/25) je Kommune. Die Unterstützung erfolgt in Form von Personalkostenzuschüssen für den Einsatz von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern. Zusätzlich ist ein Betrag in Höhe von 30.000,00 € für Supervision, Fortbildungen und Veranstaltungen vorgesehen.
(Veröffentlicht am 3. September 2025)