Stand: 03.09.2025 13:03 Uhr
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf für ein Förderverbot von Öl und Gas in Nord- und Ostsee beschlossen – die Meere sollen so besser geschützt werden. Das Gasprojekt vor Borkum ist nicht betroffen.
Der Zustand der beiden Meere sei besorgniserregend schlecht, wie es aus Regierungskreisen heißt. Der Grund seien Schadstoffeinträge, der intensive Schiffsverkehr und auch die Rohstoffförderung. Die soll durch das Gesetz eingeschränkt werden. Das Gesetz muss allerdings noch vom Bundestag verabschiedet werden. Während Ausnahmen zur Förderungen von Gas und Öl nur in bestimmten Einzelfällen möglich sein sollen, soll der Abbau von Kies und Sand durch das mögliche Gesetz nicht verboten werden.
Umweltverbände halten geplantes Verbot für unzureichend
Das kritisieren Umweltverbände wie der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND). Der BUND hätte in diesen Gebieten darüber hinaus auch ein Verbot der Fischerei mit Grundschleppnetzen erwartet. Denn das sei mit den Schutzzielen nicht vereinbar. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) befürchtet, dass der Gesetzentwurf durch unklare Formulierungen Schlupflöcher lässt, die Bohrungen doch möglich machen könnten. Für die Umweltschutzorganisation Greenpeace ist ein solches Gesetzesvorhaben längst überfällig, aber nicht genügend. „Schweinswale, Seevögel und viele andere Meeresbewohner brauchen echte Rückzugsräume“, sagte Greenpeace-Meeresexpertin Daniela von Schaper. Solange in den Schutzgebieten weiter gebaggert, gebaut oder gefischt werden dürfe, seien sie nicht wirksam geschützt.
Meeresschutz außerhalb der Küstenmeere
Konkret geht es um die sechs deutschen Meeresschutzgebiete, die außerhalb des Küstenmeeres liegen. In der Nordsee soll die Gas- und Ölförderung in dem Schutzgebiet Borkum Riffgrund nordöstlich von den Ostfriesischen Inseln, im Schutzgebiet Doggerbank weit draußen in der Deutschen Bucht sowie im Schutzgebiet Sylter Außenriff westlich von Sylt verboten werden.
Mecklenburger Bucht und Gebiet bei Rügen betroffen
In der Ostsee geht es um Förderverbote für das Schutzgebiet Fehmarnbelt, für die Kadetrinne nordöstlich der Mecklenburger Bucht und für das Schutzgebiet Pommersche Bucht-Rönnebank östlich von Rügen. Diese Schutzgebiete machen zusammen fast ein Drittel der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) von Nord- und Ostsee aus, für die der Bund zuständig ist.
Ausschließliche Wirtschaftszone und Küstenmeer: Was ist das?
Die deutschen Gewässer in Nord- und Ostsee unterteilen sich in die 12 Seemeilen-Zone (sogenanntes Küstenmeer) und die ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ). Das Küstenmeer ist deutsches Hoheitsgebiet und unterliegt der Zuständigkeit des jeweiligen Bundeslandes. Seewärts der 12 Seemeilen-Grenze bis maximal 200 Seemeilen Entfernung zur Küste befindet sich die AWZ, an die sich die hohe See anschließt.
Die Informationen stammen von der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
Gefährdet Gesetz sichere Energieversorgung?
Dem Bundesverband Erdöl, Erdgas und Geoenergie (BVEG) dagegen geht das grundsätzliche Verbot von Erdgas- und Erdölförderung in geschützten Meeresgebieten viel zu weit. Sein Argument: Das gefährde die sichere Versorgung mit Energie, zudem seien die Umweltrisiken durch die Förderungen nicht ausreichend belegt. Der BVEG fände eine Entscheidung im Einzelfall angemessener.
Video:
Niederländischer Energiekonzern darf deutsches Gasfeld anbohren (1 Min)
Gasbohrungen vor Borkum von Verbot nicht betroffen
Die Gasförderung durch das niederländische Unternehmen One-Dyas vor Borkum ist durch das geplante Verbot nicht betroffen. Denn diese Gasförderung befindet sich noch im Gebiet des Küstenmeeres und nicht in der AWZ. Das heißt, dafür ist nicht der Bund, sondern das Land Niedersachsen zuständig. Und das zuständige niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat die Bohrungen nach Gas genehmigt. Aber: Das LBEG hält es für möglich, dass das geplante Förderverbot des Bundes durchaus auf mögliche weitere Gasprojekte im Schutzgebiet Borkum Riffgrund in der AWZ Einfluss haben könnte, wenn der Bundestag das Gesetz so beschließt. Allerdings lägen bisher für solche Vorhaben keine Betriebspläne vor, wie es vom LBEG heißt.
Laut einer One-Dyas-Sprecherin soll die Bohrung im Dezember beginnen. Die Umwelthilfe spricht von einer „Schweinerei“.
Etwa 20 Kilometer vor Borkum fördert One-Dyas Gas in der Nordsee. Als erstes deutsches TV-Team war der NDR auf der Plattform.
Schiffsrouten, Öl- und Gasförderung sowie die Fischerei gefährden massiv das Meeresökosystem, so die Umweltschützer.
Die Genehmigung ist auf 18 Jahre befristet. Die letzte Entscheidung über die Bohrungen liegt beim Bund.