Ermittlungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft
Der Verein konnte den mutmaßlichen Täter identifizieren, wertete Bilder der Überwachungskamera aus und übergab sämtliches vorliegendes Videomaterial an die Polizei. Die Staatsanwaltschaft Leipzig hatte kurz darauf Antrag auf Erlass eines Strafbefehls beim Amtsgericht Leipzig gestellt. Der Tatvorwurf: Verwenden eines Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation.
Auf Nachfrage von MDR Investigativ teilte die Staatsanwaltschaft jetzt mit, dass der Strafbefehl – nach Ablauf der Einspruchsfrist – rechtskräftig sei. Der Mann wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 2.400 Euro verurteilt.
Weitere Konsequenzen drohen
RB Leipzig hatte dem jetzt Verurteilten damals ein Hausverbot ausgesprochen, das nach MDR Investigativ Informationen noch immer Bestand hat.
Wir haben nun auch seit wenigen Tagen die Information über eine erfolgte Verurteilung, wir werden den Beklagten nun zu unserer Stadionverbotskommission vorladen und erneut anhören.
RB Leipzig
Doch es könnte noch schlimmer kommen. Auf Anfrage teilte der Verein schriftlich mit: „Wir haben nun auch seit wenigen Tagen die Information über eine erfolgte Verurteilung, wir werden den Beklagten nun zu unserer Stadionverbotskommission vorladen und erneut anhören.“ Theoretisch droht dem Mann sogar ein bundesweites Stadionverbot.
Der RB-Fanclub „Zuchtbullen-LE“ teilte MDR Investigativ mit, „dass die in Rede stehende Person, inzwischen kein Mitglied mehr ist.“ und weiter, „dass das vorgeworfene Verhalten von unserem Fanclub nicht toleriert wird.“