Nach Angaben der Lehrergewerkschaft hat das Bundesverwaltungsgericht das Land aufgefordert, einen Mitarbeiter mitzubringen, der zu praktischen Fragen bei der Gestaltung der Arbeitszeit von Lehrern Auskunft geben könne. Dabei gehe es zum Beispiel um die Einsatzplanung fürs Schuljahr, den Einsatz von Teilzeitbeschäftigten und die Erfassung der geleisteten Arbeitszeit.