Potsdamer Amtsgericht
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Siemens-Villa für 13,75 Millionen Euro zwangsversteigert – Bank legt Veto ein
dpa-Bildfunk/Jens Kalaene
Audio: rbb24 Inforadio | 04.09.2025 | Jonas Ziegler | Bild: dpa-Bildfunk/Jens Kalaene
Am Potsdamer Amtsgericht ist die Siemens-Villa am Lehnitzsee zwangsversteigert worden – für fast 14 Millionen Euro. Der Verkehrswert liegt doppelt so hoch. Daher könnte der Deal platzen.
Die alte Siemens-Villa am Potsdamer Lehnitzsee hat bei einem ersten Zwangsversteigerungstermin ein Höchstgebot von 13,75 Millionen Euro erzielt. Lediglich ein Gebot wurde am Donnerstag im proppevollen Saal im Amtsgericht Potsdam abgegeben.
Das 100.000 Quadratmeter große Grundstück mitsamt Villa und zahlreichen Nebengebäuden in bester Lage hat einen Verkehrswert von 27,5 Millionen Euro und ist stark sanierungsbedürftig.
Das aktuelle Höchstgebot kam von einem Privatmann, der in der Villa ein Zentrum für Meditation errichten will. Es solle ein Behandlungsort entstehen, sagte der in London lebende Höchstbietende nach der Versteigerung.
Volksbank legt Veto wegen geringer Summe ein
Allerdings hat die Volksbank als einer der Gläubiger einen Antrag gestellt, den Zuschlag nicht zu erteilen, da die Summe zu gering sei. Alleine die Bank hatte Ansprüche in Höhe von 17,5 Millionen Euro angemeldet. Es gibt noch weitere Gläubiger mit Forderungen in Millionenhöhe.
Damit dürfte sich frühestens in drei Wochen am Donnerstag, 25. September bei einem Zuschlagstermin entscheiden, ob der Privatmann die Villa samt Grundstück übernehmen kann.
Mehreren Gläubiger mit Forderungen in Millionenhöhe
Der Verkehrswert der Siemens-Villa liegt mit 27,5 Millionen Euro doppelt so hoch wie das Höchstgebot vom Donnerstag. Liegt ein Gebot unterhalb von 70 Prozent des Verkehrswertes, dürfen die Gläubiger den Zuschlag versagen.
Mit dem Antrag gehen die Gläubiger jedoch ein Risiko ein. Halten sie den Widerspruch aufrecht, kommt es zu einem zweiten Versteigerungstermin. Bei dem kann unter Umständen auch das Mindestgebot – das in diesem Fall bei 205.000 Euro liegt – zum Erfolg führen.
Ziehen die Gläubiger den Antrag zurück, würden sie aus immerhin 13,75 Millionen Euro befriedet werden. Das Grundstück ist mit insgesamt 36 Millionen Euro belastet. Zu den Gläubigern zählten neben der Volksbank eG auch die Landeshauptstadt Potsdam, die Deutsche Werkstätten D&B GmbH sowie die Glass Ingenieurbau Leipzig GmbH.
Zu der „dreigeschossigen Villa im englischen Landhausstil“ gehört laut Kurzbeschreibung [zvg.com/pdf-Datei] auch ein 100.000 Quadratmeter großes Grundstück direkt am See. Das Gebäude bietet demnach eine geschätzte Wohnfläche von etwa 2.530 Quadratmetern, die gesamte Nutzfläche aller Häuser beträgt rund 6.190 Quadratmeter. Seit 1986 steht das ganze Anwesen unter Denkmalschutz.
Das Haupthaus wurde 1910 vom Architekten Otto March für die Familie von Carl Friedrich Siemens – dem Sohn des berühmten Industriellen und Erfinders Werner von Siemens – errichtet. Es wurde zum Wohnen und für repräsentative Zwecke genutzt, hieß es in dem Exposé zur Zwangsversteigerung.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Siemens-Villa in Potsdam von der Sowjetarmee beschlagnahmt und als Lazarett genutzt. Ab 1952 wurde das Anwesen als Lungenheilanstalt genutzt. Nach der deutschen Wiedervereinigung erfolgte 1991 eine Rückübertragung an die Familie Siemens. Diese nutzte das Anwesen jedoch nicht selbst, und es wurde zeitweise als Klinik und von der Internationalen Schule Potsdam genutzt.
Hintergründe der Zwangsversteigerung unklar
Nach jahrzehntelangem Leerstand wurde die Villa 2020 erneut verkauft. Der neue Eigentümer ist nicht offiziell bekannt geworden, auch nicht der Kaufpreis. Die geplante Sanierung wurde nur teilweise durchgeführt. Fragen zu der jetzigen Versteigerung beantwortete das Gericht nicht. „Zwangsversteigerungsverfahren sind bis auf den Termin der öffentlichen Versteigerung nicht öffentlich, sodass zu den Hintergründen keine Auskünfte möglich sind“, sagte ein Gerichtssprecher.
Bei der kommenden Nutzung gibt es relativ enge Grenzen. Das Grundstück ist ein gartenbauliches Denkmal, eine Umnutzung etwa für Wohnimmobilien ist daher nicht möglich. Der Garten muss laut Denkmalpflege erhalten bleiben.
Sendung: rbb24 Inforadio, 04.09.2025, 13:00 Uhr