Nach Düsseldorf, Neuss, Meerbusch und Krefeld erlässt nun auch die Stadt Duisburg ein eigenes Badeverbot für den Rhein – per Dringlichkeitsbeschluss durch Oberbürgermeister Sören Link (SPD). Die neue ordnungsbehördliche Verordnung gilt ab Samstag, 6. September, überall dort in Duisburg, wo das Baden bislang noch nicht durch eine Verordnung der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung verboten war. Wer sich nicht an die Regelung hält, muss mit einer Geldbuße von bis zu 1000 Euro rechnen.

Dazu muss man wissen: In Duisburg gilt – anders als in Düsseldorf oder Krefeld – wegen der vielen Hafen- und Industrieanlagen bereits seit 1972 ein Badeverbot für etwa 75 Prozent des Uferverlaufs. Grundlage ist die „Verordnung über das Baden in den Bundeswasserstraßen Rhein und Schifffahrtsweg Rhein-Kleve im Bereich der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Duisburg“ (BadeVRhein-Kleve). Demnach ist das Baden auf den Stromabschnitten zwischen den Rheinkilometern 769,3 bis 794,6 seit 50 Jahren schon offiziell untersagt. Diese Verbotszone gilt etwa vom Hüttenwerk Krupp Mannesmann (HKM) im Süden bis hinter die Walsumer Fähre im Norden.

Ergänzendes Badeverbot in Duisburg gilt zum Beispiel in Mündelheim

Die Duisburger Stadtverwaltung hatte nach den Verboten in den Nachbarstädten in den vergangenen Wochen geprüft, ob ein ergänzendes kommunales Badeverbot auch in Duisburg möglich ist. Ein solches hatte auch Oberbürgermeister-Kandidatin Sylvia Linn (CDU) gefordert. Die Verwaltung erklärt nun: Nach der Rechtsauffassung des nordrhein-westfälischen Innenministeriums enthält das höherrangige Recht, insbesondere die BadeVRhein-Kleve, „keine abschließende Spezialregelung, die einem kommunalen Verbot entgegenstünde“.

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Die Stadtverwaltung begründet den Entschluss in der Vorlage für die Ratssitzung am 9. Oktober so: Da in Duisburg rechtsrheinisch „die Bereiche von Rheinkilometer 759,7 bis 769,3 sowie von 794,6 und km 797,5 und linksrheinisch der Abschnitt von km 767,1 bis km 769,3 nicht vom Badeverbot der BadeVRhein-Kleve erfasst sind, könnten Bürgerinnen und Bürger […] fälschlicherweise davon ausgehen, dass in diesen Bereichen das Schwimmen gefahrlos möglich sei und sich somit erst recht in diesen Bereichen aufhalten und sich dadurch in Lebensgefahr begeben.“ Zudem müssten sich immer wieder Rettungskräfte in Gefahr bringen, um Personen aus dem Rhein zu retten. Dies führe dazu, dass diese Einsatzkräfte bei anderen Notfällen nicht zur Verfügung stehen.

Somit ist ab Samstag auch das Planschen, Baden und Schwimmen im Rhein bei Friemersheim und Mündelheim verboten. Hier gibt es im Süden zwischen den Hüttenwerken Krupp-Mannesmann und Düsseldorf-Wittlaer mehrere beliebte Stellen, an denen sich Menschen im Sommer abkühlen. In der Vergangenheit kamen dabei auch in Mündelheim mehrere Menschen ums Leben.

Duisburg hat auch die Verbotsdefinition aus den Nachbarstädten übernommen. „Baden“ bedeutet laut Verordnung: „das planmäßige Verweilen mit dem Körper in mehr als jeweils knöcheltiefem Wasser des Rheines, insbesondere zu Erholungs-, Sport- oder Freizeitzwecken.“ Stadtsprecher Maximilian Böttner erklärt: „Wer sich mehr als knöcheltief im Wasser aufhält, gilt als badend – egal ob schwimmend, planschend oder stehend. Erlaubt bleibt zum Beispiel weiterhin das kurze Ein- und Aussteigen beim An- oder Ablegen von Booten sowie das Zuwasserlassen oder Herausziehen von Wasserfahrzeugen an den dafür vorgesehenen Stellen.“

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Die neue Ordnungswidrigkeit will die Stadt mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro ahnden. Voraussetzung dafür sind Kontrollen des städtischen Außendienstes (SAD) in den Bereichen im Süden und Norden der Stadt, in denen das ergänzende kommunale Badeverbot gilt.