Leipzig – Er tötete seine Frau. Er tötete seinen Sohn. Trotzdem bleibt einem deutschen Ex-Beamten im spanischen Knast sein Ruhegehalt sicher. Das hat jetzt das Leipziger Bundesverwaltungsgericht entschieden. Sein früherer Arbeitgeber, die Bundesagentur für Arbeit, scheitert damit endgültig, den Beamten von der Lohnliste zu streichen.
Thomas H., früher Verwaltungsbeamter, sitzt in einem spanischen Gefängnis ein, verurteilt zu 39 Jahren Haft wegen Doppelmords. Im April 2019 tötete er auf Teneriffa seine getrennt lebende Ehefrau und den zehnjährigen Sohn Jakob, die er zuvor in eine abgelegene Höhle gelockt hatte.
Spanisches Gerichtsurteil reicht nicht aus
Ein zweites Kind überlebte schwer verletzt. Die spanische Justiz verurteilte den Mann aus Sachsen-Anhalt 2022 wegen zweifachen Mordes und versuchten Mordes.
Wenige Jahre vor dem Doppelmord: Thomas H. mit seiner Familie. Nur das jüngste Kind (r.) überlebte den Angriff des Vaters
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Die Bundesagentur für Arbeit wollte die Pensionszahlungen nach der Verurteilung stoppen und klagte. Doch die Richter in Leipzig (Sachsen) entschieden: Das deutsche Beamtenrecht sieht eine Aberkennung des Ruhegehalts nur vor, wenn ein deutsches Gericht den Beamten verurteilt. Ein Urteil aus dem Ausland reicht dafür nicht aus. Damit bestätigten die Richter die Vorinstanzen in Magdeburg und Halle.
2019 auf Teneriffa: Die Spurensicherung untersucht den Aufenthaltsort von Thomas H.
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Und: „Die Begehung einer Straftat genügt für sich genommen zur Aberkennung des Ruhegehalts nicht“, sagte die Sprecherin des Bundesverwaltungsgerichts. Nur, wenn sich Taten gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten, ist das möglich – die Morde an seiner Frau und seinem Kind fallen nicht darunter.
Fast 1 Million Euro Ruhegeld in 39 Jahren Knastzeit
Der Höhlen-Mörder von Teneriffa kassiert damit auch weiterhin ein Ruhegeld in Höhe von 1950 Euro monatlich, das dem Beamten auf Lebenszeit seit seiner Frühpensionierung ausgezahlt wird. In 39 Jahren Haft kommen dabei knapp 900.000 Euro zusammen.
Der Rechtsanwalt des verurteilten Mörders hatte am Rande des Verfahrens auf Anfrage gesagt, dass sein Mandant jegliche Schadenersatzansprüche an den überlebenden Sohn und die Hinterbliebenen der Frau gezahlt habe. Den Angaben des Anwalts zufolge waren dies rund 300.000 Euro.
Thomas H. wird im April 2022 von Beamten zur Hausdurchsuchung geführt
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