Kommunalwahlen in NRW
Wählen in Düsseldorf – wann und wo es geht
05.09.2025 – 06:00 UhrLesedauer: 1 Min.
Eine Person steckt ihren Stimmzettel in eine Wahlurne (Archivbild): Bei der Kommunalwahl werden Oberbürgermeister, Stadtrat und Bezirksvertretungen gewählt. (Quelle: Patrick Pleul/dpa/dpa-bilder)
Am 14. September öffnen in Düsseldorf bei der Kommunalwahl um 8 Uhr die Wahllokale. Wer nicht persönlich abstimmen kann, hat Alternativen zur Stimmabgabe.
Am 14. September öffnen um 8 Uhr in Düsseldorf die Wahllokale. Wahlberechtigte können bis 18 Uhr ihre Stimmen abgeben. Diese Regelung basiert auf dem Kommunalwahlgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen und gilt einheitlich in allen Städten und Gemeinden.
Alle Wahlberechtigten erhalten zwischen dem 4. und 24. August 2025 eine Wahlbenachrichtigung per Post. Diese enthält die genaue Anschrift des zuständigen Wahllokals. Zur Stimmabgabe reicht ein Personalausweis oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis. Wählerinnen und Wähler können ihre Stimme im Wahlraum ihres Stimmbezirks abgeben.
Wer am Wahltag verhindert ist, kann vorab per Briefwahl abstimmen. Die Stadt Düsseldorf stellt das Online-Formular für den Antrag ab dem 4. August 2025 bereit. Anträge auf Briefwahlunterlagen müssen bis Freitag, 12. September 2025, 15 Uhr eingehen.
Eine weitere Option ist die Direktwahl. Ab dem 11. August 2025 können Wahlberechtigte mit Lichtbildausweis ihre Stimme im Amt für Statistik und Wahlen oder im Wahlbüro am Hauptbahnhof abgeben. Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief spätestens am 14. September 2025 bis 16 Uhr beim Wahlamt eingehen.
Bei der Kommunalwahl werden Oberbürgermeister, Stadtrat und Bezirksvertretungen gewählt. Erhält kein Kandidat für das Oberbürgermeisteramt die absolute Mehrheit, findet am 28. September 2025 eine Stichwahl statt. Parallel zur Kommunalwahl wird auch der Integrationsrat gewählt.