AUDIO: Urteil: Straßenerschließung kann für Anwohner teuer werden (1 Min)
Stand: 05.09.2025 06:55 Uhr
In Hamburg kann die Stadt die Kosten für den Neubau einer Straße in voller Höhe auf die Anlieger umlegen. Eine Schnelsenerin hatte dagegen geklagt – aber das Oberverwaltungsgericht hält die Regelung für verfassungsgemäß.
Das Haus im Grünen am Stadtrand war und ist seit Jahrzehnten der Traum vieler Hamburgerinnen und Hamburger. Die Flächen dafür sind oft noch nicht richtig erschlossen, zum Beispiel fehlen befestigte Fahrbahnen und Gehwege samt Entwässerung. Wenn die Stadt die Straßen später ausbaut, werden die Anlieger dann zur Kasse gebeten – schließlich haben sie auch den Vorteil der besseren Erreichbarkeit.
Pauschale gilt nicht mehr
Lange Zeit wurde dafür eine Pauschale fällig. Seit 2023 legt die Stadt die tatsächlichen Kosten nun auf die Grundeigentümer und -eigentümerinnen um. 17 Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche sollte eine Anwohnerin des Rugenbergener Wegs in Schnelsen für die neue Straße zahlen. Bei großen Gartengrundstücken kommen da schnell hohe Beträge zusammen.
Ausbau kann sehr teuer werden
Sie zog vor Gericht und bekam in erster Instanz auch recht. Das Oberverwaltungsgericht hat nun aber anders entschieden. Die Klägerin habe keinen Anspruch darauf, dass die alte Pauschalregelung für immer Bestand habe. Für Grundeigentümerinnen und -eigentümer an provisorischen Straßen heißt das: Ein Ausbau kann im Einzelfall für sie sehr teuer werden.
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Nach einem Urteil sind die Kosten nicht mehr gedeckelt, die 83-jährige Gisela Läufer aus dem Rugenbergener Weg kann sich das nicht leisten.
Dieses Thema im Programm:
NDR 90,3 | NDR 90,3 Aktuell | 05.09.2025 | 07:00 Uhr