Münster – Am Flughafen Münster-Osnabrück entdeckte der Zoll bei einem 67-jährigen Reisenden Schmuckstücke im Wert von mindestens 19.000 Euro.

Der Mann hatte versucht, die in der Türkei erworbenen Gold- und Diamantstücke am Zoll vorbeizuschmuggeln. Auffällig wurde er, als er eine goldene Halskette und ein Armband trug. Auf Nachfrage behauptete er, nur den Anhänger im Urlaub gekauft zu haben. Belege fehlten.

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Doch der Zoll fand schnell heraus, dass er die Wahrheit verschwiegen hatte. Versteckt unter seinen Haaren trug er Goldohrringe mit Diamanten. In seinem Gepäck fanden die Beamten Kreditkartenbelege, die auf den Kauf des Schmucks in der Türkei hinwiesen. Zusätzlich wurden ein Ring, zwei hochwertige Brillen und eine goldene Uhr entdeckt.

Zudem stellte sich heraus, dass er mit einer Bekannten gereist war, die bereits auf ihn wartete. In ihrem Gepäck befand sich ein Notizzettel mit Kaufpreisen für den Schmuck. Fotos auf ihrem Handy zeigten den Mann beim Anprobieren der Stücke im Urlaub.

Die Zöllnerinnen und Zöllner sahen es deshalb als erwiesen an, dass der Reisende die Gegenstände im Urlaub erworben hatte.

Der Zoll konfiszierte die Ware und leitete ein Steuerstrafverfahren ein. Neben Einfuhrabgaben von über 4.000 Euro droht dem Mann eine Geldstrafe.

Seine Begleiterin konnte hingegen beweisen, dass ihr Goldschmuck bereits länger in ihrem Besitz ist. Sie hatte sich vor der Reise einen sogenannten Nämlichkeitsnachweis vom Zoll ausstellen lassen.

Dieser Text basiert auf einer offiziellen Behörden-Information und wurde mit Hilfe von KI erstellt.