Zwist um Kaufhof-Gebäude: Darf die Stadt Chemnitz den Mietvertrag für die geplanten Büroräume abschließen?
Entwicklung 1. Vergabekammer hat den Nachprüfungsantrag als unzulässig verworfen
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Die 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen hat den Nachprüfungsantraggegen das Mietgesuch der Stadt Chemnitz “Die Stadt Chemnitz sucht Büroräume in der Innenstadt!„ als unzulässig verworfen. Foto: Harry Haertel
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Nach Ansicht der Vergabekammer handelt es sich bei dem vorgesehenen Vertrag nicht um einen öffentlichen Bauauftrag, sondern um ein gewöhnliches Mietverhältnis. Foto: Harry Haertel
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Chemnitz.
Die 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen hat den Nachprüfungsantraggegen das Mietgesuch der Stadt Chemnitz „Die Stadt Chemnitz sucht Büroräume in der Innenstadt“ als unzulässig verworfen.
Gewöhnliches Mietverhältnis
Nach Ansicht der Vergabekammer handelt es sich bei dem vorgesehenen Vertrag nicht um einen öffentlichen Bauauftrag, sondern um ein gewöhnliches Mietverhältnis. Damit fällt der Vorgang nicht unter das Vergaberecht. Die Vergabekammer war deshalb nicht zuständig. Aus vergaberechtlicher Sicht kann die Stadt Chemnitz deshalb den Mietvertrag mit der Krieger Gruppe abschließen.
Sofortige Beschwerde möglich
Gegen die Entscheidungen der Vergabekammer ist sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht Dresden innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung der Entscheidung an die Verfahrensbeteiligten möglich.
Rechtsstreit um Chemnitzer Verwaltungsräume erfolglos
Die Stadt Chemnitz wollte nach der Veröffentlichung eines Mietgesuchs, auf das sich mehrere Interessenten beworben hatten, neue Verwaltungsräume im Gebäude Kaufhof des Unternehmers Kurt Krieger anmieten. Dagegen hat ein unterlegener Bieter Rechtsmittel bei der Vergabekammer Sachsen erhoben – im Ergebnis erfolglos.