Nach einer Serie von Brandstiftungen im Raum Duisburg müssen zwei Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr ins Gefängnis. Das Duisburger Landgericht hat die 40 und 27 Jahre alten Männer am Freitag zu drei Jahren und neun Monaten, beziehungsweise zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.
Die Angeklagten hatten gestanden, zwischen Dezember 2024 und Januar 2025 mehrere Brände gelegt zu haben, um sie anschließend löschen zu können. Gegen zwei 19 und 17 Jahre alte Angeklagte sind Jugendstrafen von bis zu anderthalb Jahren Haft auf Bewährung verhängt worden. Sie gehörten ebenfalls zur Freiwilligen beziehungsweise zur Jugendfeuerwehr.
Bei den Bränden waren laut Urteil eine leerstehende und zum Abriss vorgesehene Gaststätte sowie fast 1500 Heu- und Strohballen in Flammen aufgegangen. Allein den Landwirten soll dadurch ein Schaden von rund 75.000 Euro entstanden sein. Insgesamt ging es im Prozess um fünf vorsätzliche Brandstiftungen.
In der Nacht des 29. Dezember 2024 sollen die Männer rund 180 Heuballen „Am Stellwerk“ in Rheinhausen in Brand gesetzt haben. Nur drei Tage später brannten fast 1000 weitere Heu- und Futterballen, diesmal an einer Reitanlage an der Winkelhauser Straße. Zunächst gingen die Ermittler noch von fehlgeleiteten Silvester-Raketen aus.
Am 11. und 17. Januar sollen die Angeklagten dann in Bergheim gezündelt haben, diesmal an der leerstehenden Gaststätte „Haus Ohlmann“. Bereits einen Tag später gerieten erneut Heuballen in Brand, diesmal auf einem Feld nahe der Brücke der Solidarität.
Die Männer hatten die Taten zu Prozessbeginn im Wesentlichen gestanden. „Ich habe alle Grundsätze verraten, für die man als Feuerwehrmann steht“, ließ einer der Angeklagten über seinen Anwalt mitteilen. Vor und nach den Bränden sollen die Männer über Handynachrichten kommuniziert haben. „So ein Feuerchen, das wäre jetzt cool“, heißt es an einer Stelle.
Die Richter gehen davon aus, dass die Brände mit unterschiedlicher Beteiligung gelegt worden sind. Die beiden jüngeren Angeklagten haben dabei laut Urteil vor allem nach Anerkennung gesucht und wollten nicht als Feiglinge dastehen.
Der 40 Jahre alte Angeklagte und der 17-Jährige haben ihre Verurteilungen bereits akzeptiert. Die anderen Urteile sind noch nicht rechtskräftig.