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Der nächste Schritt bei der Brückensanierung führt wieder zu neuen Umwegen. © dau
Der Nächste Schritt bei der Brückensanierung führt wieder zu Umwegen: Die Lindwurmstraße in München wird im Bereich der Eisenbahnüberführung neun Wochen gesperrt.
München / Sendling – Bei der Ankündigung dürften bei dem ein oder anderen Erinnerungen an den vergangenen Sommer wach werden – vermutlich keine positiven. Die zentrale Achse zur Innenstadt ist von Mitte Oktober bis kurz vor Weihnachten wieder dicht. An der Lindwurmstraße wird die Eisenbahnüberführung neu gebaut.
Die nächste Vollsperrung kommt: Wichtige Münchner Straße wegen Brückenbaus neun Wochen dicht
Für die Arbeiten muss die Lindwurmstraße im Brückenbereich von Montag, 20. Oktober, bis Freitag, 19. Dezember, für alle Verkehrsteilnehmenden – also Autofahrer, Fußgänger und Radler – gesperrt werden.
In dem Zeitraum werden die seitlich neben der Bahnstrecke hergestellten Brückenüberbauten eingeschoben und die neue Brücke nimmt ihren Betrieb auf, erklärt eine Bahnsprecherin auf Hallo-Nachfrage: „Dazu werden in zwei Schritten die seit Sommer 2024 eingebauten zehn Hilfsbrücken ausgebaut, die Überbauten eingeschoben und der Fahrweg – also Schienen, Weichen, Oberleitung – wieder hergestellt.“ Für Fußgänger soll es während der Sperrung wieder einen Shuttle-Bus geben.
Der Zugverkehr kann laut Bahn durch die Trennung in zwei Bauabschnitte aufrecht erhalten werden. Einzelne Züge würden in dem Zeitraum jedoch am Ostbahnhof enden, Güterzüge müssten teilweise umgeleitet werden.
Lärm und Verkehrseinschränkungen wegen Bauarbeiten an der Lindwurmstraße in München
Anwohner müssen sich nachts auf noch weitere Beeinträchtigungen einstellen. „Um die Lindwurmstraße nur so kurz als möglich sperren zu müssen, wird über vier Wochen innerhalb des genannten Zeitraums rund um die Uhr gearbeitet“, so die Bahnsprecherin. Im Vorfeld würden für diese Arbeiten Lärmprognosen erstellt.
„Für Anwohnende, die in den Nachtstunden einer Lärmbelastung über den Grenzwert hinaus ausgesetzt sind, wird entsprechender Ersatzwohnraum vergütet.“ Der genaue Zeitrahmen konnte von der Bahn kurzfristig bis Redaktionsschluss nicht konkretisiert werden.
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