Die Veranstalter hatten die Street-Art-Werke zunächst verhüllt, nachdem ihnen judenfeindliche Aussagen vorgeworfen worden waren. Sie erklärten, mittlerweile vorliegende unabhängige Expertisen hielten die Vorwürfe für unberechtigt.
Aus juristischer Sicht seien alle beanstandeten Kunstwerke durch die Kunstfreiheit gedeckt. Wissenschaftliche Gutachten legten dar, dass es sich bei den Darstellungen nicht um antisemitische Bildsprache handele. Die Antisemitismusvorwürfe waren unter anderem vom Beauftragten für jüdisches Leben in Sachsen, Thomas Feist, erhoben worden.
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