Die Gemeinde Steinhagen hat eine neue Geschwindigkeitsregelung auf der Bielefelder Straße (L778) eingeführt. Basierend auf ihrem Lärmaktionsplan wurde entschieden, die Geschwindigkeit nachts auf 30 km/h zu reduzieren. Der Kreis Gütersloh, als zuständige Straßenverkehrsbehörde, hat diesen Vorschlag angenommen und die Änderung angeordnet. Straßen.NRW hat die Beschilderung entsprechend aktualisiert. Zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens dürfen Verkehrsteilnehmende nun nur noch Tempo 30 fahren.
Ziel: Verbesserung der Lebensqualität
Die Maßnahme zielt darauf ab, die Anwohner von Steinhagen zu entlasten. Die Gemeinde und die Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe betonen, dass die Geschwindigkeitsreduzierung eine geeignete Maßnahme ist, um die Lebensqualität der Bewohner zu verbessern.
Schutz der Nachtruhe
Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Steinhagen legt besonderen Wert auf die Nachtruhe der Anwohner. Lärm kann den Schlaf stören und die körperliche sowie geistige Leistungsfähigkeit beeinträchtigen. Die neue Regelung soll dem entgegenwirken. Der Lärmaktionsplan bietet detaillierte Informationen zur aktuellen Lärmsituation und zu möglichen Maßnahmen zur Lärmreduktion.