Eine Frau mit einer Regenbogenfahne im Haar.

AUDIO: Anträge auf Änderung des Geschlechtseintrags: Bilanz in Hamburg (0 Min)

Stand: 06.09.2025 15:20 Uhr

Die Änderung des Geschlechtseintrags oder des Vornamens ist seit November 2024 mit Inkrafttreten des neuen Selbstbestimmungsgesetzes unkompliziert möglich. In Hamburg haben seitdem Hunderte Menschen davon Gebrauch gemacht.

Zur Änderung des Geschlechtseintrags wurden bis Ende August insgesamt 872 Erklärungen in den Hamburger Standesämtern abgegeben. Das teilte das zuständige Bezirksamt Harburg auf eine dpa-Anfrage mit.

Die meisten im Bezirk Altona

Die meisten Menschen, die ihren Geschlechtseintrag ändern wollten, gab es demnach im Bezirksamt Altona, die wenigsten verzeichnete das Bezirksamt in Bergedorf.

Änderungen durch Selbstbestimmungsgesetz

Das neue Selbstbestimmungsgesetz regelt, dass der Geschlechtseintrag und Vorname einfach per Erklärung im Personenstandsregister geändert werden können. Die Erklärung muss mindestens drei Monate vorher angemeldet werden. Damit die Änderung des Geschlechtseintrags wirksam ist, muss das Standesamt des Geburtsortes sie vornehmen.

Transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen mussten zuvor hohe Hürden überwinden und kostspielige Verfahren durchlaufen, um ihren Geschlechtseintrag ändern zu lassen. Nun reicht die Erklärung ohne Gutachten.

Seit dem 1. November 2024 können Menschen in Deutschland ihren Geschlechtseintrag einfacher ändern lassen.

Im gesamten Norden machen sie von dem neuen Selbstbestimmungsgesetz Gebrauch. Das Gesetz gilt seit drei Monaten. (10.02.2025)

Buchstabenwürfel zeigen das Wort Selbstbestimmungsgesetz auf einer Regenbogenfahne.

Bald gilt ein neues Selbstbestimmungsgesetz. Ab 1. August können für die Änderung von Geschlecht und Namen Termine bei Standesämtern vereinbart werden. (31.07.2024)

Dieses Thema im Programm:

NDR 90,3 | NDR 90,3 Aktuell | 06.09.2025 | 15:00 Uhr