Die Zivilkammer geht davon aus, dass das Geld keine Schenkung, sondern ein Darlehen war. Weil das Model im Prozess trotz Belehrung womöglich bewusst falsche Angaben gemacht hat, könnten der 48-Jährigen nun sogar strafrechtliche Konsequenzen drohen.

Will man im Sprachduktus der diesjährigen RTL-Dschungelkönigin bleiben, so hat „Lillyyyyyyy“ (O-Ton-Schrei des Mitcampers Maurice Dziwak) die juristische Prüfung ordentlich verkackt: Im Streit um diverse Darlehen muss Sharlely Becker knapp 220 000 Euro (Zinsen und vorgerichtliche Anwaltskosten inklusive) an ihren ehemaligen mehr oder weniger Freund Pierre Uebelhack zurückzahlen. Das Landgericht München I ging in seinem Urteil davon aus, dass der Fernsehproduzent dem klammen Model nach der Trennung von Boris Becker das Geld nicht geschenkt habe, sondern dass wirksame Darlehensverträge zustande gekommen seien. Und die 14. Zivilkammer legte noch eins drauf: Da Becker trotz Belehrung über die Wahrheitspflicht vor Gericht nicht zu selbiger gefunden habe, könne dies „strafrechtliche Weiterungen“ nach sich ziehen.