Bau- und Staustellen in Wuppertal müssen nicht beleuchtet werden.
Foto: Die städtische Kompetenzbaustelle an der Bundesallee in Höhe der Kluse: Entweder sind die Warnbaken zum Schein mit Warnlampen ausgestattet, damit tagsüber niemand Verdacht auf Pfusch und Schlamperei weckt. Oder hier wird einmal auf die vorgeschriebenen regelmäßigen Kontrollen verzichtet, bei der selbstverfreilich dann auch leere Batterien nicht erneuert werden. Zum anderen hilft die Methode, Baustellen„sicherungen“ von einer Stelle abzuräumen und auf der nächsten Stelle unkontrolliert zu entsorgen. Wenn man sich die Anzahl defekter Warnlampen, defekter Fußplatten oder verbogener Absperreinrichtungen anschaut, kann es sich eigentlich nur um völliges Desinteresse handeln.
Ihr Kind ist n die Baugrube gefallen? – Ja, selbst Schuld! Wer läßt denn an einer Baustelle – und man sieht ja schließlich, wo sowas ist, woll? – ja nicht seine Blagen unangeleint herumlaufen. Auch wenn man es wagt, im öffentlichen Verkehrsraum zusammen mit Menschen in gelber Weste herumzulaufen – also in der Baustelle –, wird man auch schon mal als Erwachsener abgeblafft: Unverschämt, die Baustellenden bei der Arbeit zu stören.
Für Baustellen gibt es natürlich Regeln. wie täglichje Kontrollen und wo welche Absperrungen und Warnleuchten zu stehen haben. Alle Auftragnehmer von Stadt und Stadtwerke verpflichten sich zur Einhaltung derselben sog. „technischen Regelwerke“ über die VOB – zumindest in der Theorie. In der Praxis geht es dann schnell-schnell und billig-billigst mit fehlenden und vor allem wirksamen Kontrollen, was den Verdacht nährt, daß von vornherein ein ungeschriebenes Gesetz existiert: du machen billig Angebot, wir machen nix Kontrolle.
Sonst wäre so ein Schrott wie an der Kluse (Eingangsfoto) schon längst abgeräumt. Und das ist bei weitem kein Einzelfall.