Erfurt – Auf den großen Zahltag muss Viktoria Z. (25) weiter warten. Das Urteil, welches das Bundesarbeitsgericht (BAG) zu ihren ausstehenden Provisionszahlungen in der Kryptowährung Ether (ETH) fällen wollte, blieb aus.
Wegweisend ist es für zukünftige Gehaltszahlungen in Kryptowährungen trotzdem.
Höchste Instanz: das Bundesarbeitsgericht in Erfurt (Thüringen)
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Klage wegen Provisionsansprüchen in Kryptowährung
Viktoria Z. aus Karlsruhe arbeitete von 2019 bis 2021 als Projektmanagerin für das Online-Marketingunternehmen Paranoid Internet GmbH, welches sich mit Kryptowährungen und Blockchain befasst. Ihr Arbeitsvertrag sah die Auszahlung von Provisionen in ETH vor.
Doch die blieb der Ex-Arbeitgeber ihr in Teilen schuldig! Also klagte Z. auf offene Provisionsansprüche für Februar und März 2020.
Die junge Klägerin aus Karlsruhe zeigte sich kämpferisch: „Man muss für sich selbst einstehen.“
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3779 Euro plötzlich 53.000 Euro wert
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg gab ihr im April 2024 recht: Die Ex-Mitarbeiterin habe Anspruch auf rund 19 ETH. Wert zum Zeitpunkt ihrer Beschäftigung: 3778,94 Euro.
Aber: Zwischen 2020 und 2024 hatte sich der Wert des ETH vervielfacht! Mittlerweile beträgt der Streitwert knapp 53.000 Euro (Wert von Frühjahr 2024).
Der Paranoid Internet GmbH drohte ein teurer Spaß, denn der Klägerin stünde die Kryptowährung zum Umrechnungskurs von 2020 zu. Deshalb wurde das Revisionsverfahren am Mittwoch vor dem BAG in Erfurt (Thüringen) erneut aufgerollt.
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Der Ex-Arbeitgeber hält die Provisionsansprüche durch eine Zahlung von über 15.166,16 Euro für erledigt, die Klage sei daher unzulässig. Rechtsanwalt Jörg Schünemann: „Der Wert ist exorbitant gestiegen, weshalb die Auszahlung in ETH nicht verlangt werden kann.“ Man sei schließlich keine Krypto-Bank.
Rechtsanwalt Jörg Schünemann vertritt die Paranoid Internet GmbH
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Waldemar Reinfelder, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht, machte hingegen klar: „Das Kursrisiko lasse ich nicht gelten. Hätte der Arbeitgeber die ETH damals beschafft, gäbe es gar kein Problem.“ So sieht es auch Oliver Truckenmüller, Anwalt der Klägerin, so: „Man ist den Verpflichtungen nicht nachgekommen.“
Rechenfehler lässt finales Krypto-Urteil platzen
Obwohl die Klägerin vom BAG Recht bekam, kann sie sich weiterhin nicht freuen: Zwar wird im Urteil die Auffassung bestätigt, dass Kryptowährungen als Sachbezug oberhalb eines unpfändbaren Arbeitsentgelts von derzeit 1491,75 Euro gültig sind.
Der Vorsitzende Richter Waldemar Reinfelder (5 v.l.) eröffnete die Verhandlung am Mittwoch in Erfurt
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Doch auf ihre ETH-Provision wird sie weiter warten müssen: „Das Landesarbeitsgericht hat einen Rechenfehler gemacht, die Sache wird deshalb zurücküberwiesen“, so Richter Reinfelder.
Viktoria Z. lässt sich davon nicht ärgern: „Es wurde etwas versprochen, das soll jetzt auch eingehalten werden.“