Frankfurt am Main – Am 04.09.2025 entdeckte der Zoll am Frankfurter Flughafen Schmuck im Wert von rund 40.000 Euro im Gepäck einer Reisenden aus Shanghai.
Die 37-jährige Frau, die ihren Wohnsitz in Deutschland hat, hatte die wertvollen Schmuckstücke nicht beim Zoll angemeldet. Die Beamten leiteten ein Strafverfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung ein. Der Steuerschaden beträgt 8.858,22 Euro. Der Schmuck wurde sichergestellt, um die Einfuhrabgaben zu sichern.
Reisende aus Nicht-EU-Ländern dürfen Waren bis zu einem Wert von 430 Euro abgabenfrei einführen, jedoch nur, wenn sie älter als 15 Jahre sind. Verstöße gegen die Zollvorschriften können ernste Konsequenzen haben.
Im Jahr 2024 registrierte das Hauptzollamt Frankfurt am Main 2.032 Strafverfahren im Reiseverkehr. Der dadurch entstandene Steuerschaden beläuft sich auf insgesamt 3,28 Millionen Euro.
Dieser Text basiert auf einer offiziellen Behörden-Information und wurde mit Hilfe von KI erstellt.