Das Landgericht Dresden hat Geldstrafen gegen zwei selbsternannte „Klima-Aktivisten“ auf jeweils 300 Euro reduziert. Ursprünglich sollten die beiden jungen Leute laut einem Strafbefehl 1.500 Euro wegen Sachbeschädigung in der Gemäldegalerie Alte Meister zahlen. Die Geldstrafe wurde nach ihrem Einspruch auf zunächst 600 Euro reduziert und nun im Zuge einer Berufungsverhandlung weiter halbiert.

Aktivisten müssen auch Schadenersatz zahlen

Als strafmildernd wertete die Kammer eine bisherige Schadenersatzzahlung von 2.000 Euro der Beiden an die Staatlichen Kunstsammlungen. Das Museum hatte von ihnen in einem weiteren Zivilverfahren knapp 10.400 Euro wegen Reparaturkosten und entgangener Einnahmen durch die zeitweise Schließung gefordert. Im September 2024 stimmten die Beschuldigten einem Vergleich zu. Im Zuge dessen müssen sie neben der Geldstrafe insgesamt 5.500 Euro Schadenersatz zahlen.

An Sixtinischer Madonna festgeklebt

Die ehemaligen Mitglieder der Gruppe „Letzte Generation“ hatten sich Ende 2022 in der Gemäldegalerie Alte Meister an der „Sixtinischen Madonna“ festgeklebt. Wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung waren sie zu je 600 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Dazu hatte sie das Amtsgericht Dresden verurteilt. Gegen das Urteil hatten beide Berufung eingelegt.