Hamburg – Es war offenbar eine Auseinandersetzung im Dealer-Milieu. Am blutigen Ende wird ein Afghane erstochen. Der mutmaßliche Mörder schweigt vor Gericht.

Mit einer mühsamen Zeugenbefragung hat am Landgericht Hamburg ein Prozess um tödliche Messerstiche am U-Bahnhof im Stadtteil Billstedt in Hamburg begonnen.

Der Hauptangeklagte (29) wurde in Großbritannien von Zielfahndern festgenommen

Der Hauptangeklagte (29) wurde in Großbritannien von Zielfahndern festgenommen

Foto: Marcus Brandt/Pool/dpa

Dort soll am 19. August vergangenen Jahres gegen 23 Uhr der Angeklagte (29) und 29 (!) Kumpane zwei Landsleute (20 und 29) angegriffen haben. Der Jüngere wurde verprügelt, der Ältere lag nach der brutalen Attacke leblos auf dem Boden: vier Messerstiche waren tödlich.

Ein Mann stand mit blutverschmierten Händen am Tatort

Ein Mann stand mit blutverschmierten Händen am Tatort

Foto: NEWS5

Der Verteidiger des mutmaßlichen Haupttäters sagte, sein Mandant werde sich vorerst nicht zu der Sache äußern.

Eine sofortige Fahndung nach der Tat war zunächst erfolglos geblieben. Im Oktober verhafteten Zielfahnder der Polizei dann den Angeklagten und den zweiten Beschuldigten (25) in Großbritannien.

Zeuge: Mutmaßliche Täter handelten mit Drogen

Das jüngere Opfer der Bande sagte aus, dass mehrere Mitglieder der Dealer-Gang ihm schon morgens gedroht hätten: „Wir wollen dich nicht in Billstedt sehen, du darfst nicht hier sein.“ Dann sei er bereits geschlagen worden.

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Warum er abends mit dem späteren Todesopfer, seinem Onkel, dennoch wieder an den U-Bahnhof gekommen sei, beantwortete der 20-Jährige nur ausweichend: „Na ja, er war mein Onkel, dann muss ich das tun.“

Tatwaffe war ein großes, schwarzes Messer

Es sei sehr schnell zu einem Tumult gekommen. Er habe nur noch sehen können, wie der Angeklagte mit einem großen schwarzen Messer auf seinen Onkel eingestochen habe.

Dem Angeklagten drohen Freiheitsstrafen von lebenslang oder fünf bis zehn Jahre Gefängnis. Das hängt davon ab, ob die Tat als Mord oder Totschlag bewertet wird.

Der Prozess wird fortgesetzt.