Sollten Privatparkplatz-Besitzer teure Knöllchen selbst festlegen dürfen?
Diskutieren Sie mit!


Volontärin

Auf dem Foto ist ein Parkplatzschild zu sehen, das auf Kundenparkplätze und Anliegerparkplätze hinweist. Auf dem Schild wird darauf hingewiesen, dass das Parken ohne Parkberechtigung eine Vertragsstrafe nach sich zieht und die Kennzeichen digital erfasst werden.


Auf den Schildern des Unternehmens Loyal Parking auf dem Parkplatz an der Straße „Am Bruchheck“ wird eine Vertragsstrafe von 45 Euro angekündigt. © Anika Fischer

1 Min Lesezeit

In Dortmund sorgen hohe Vertragsstrafen auf Privatparkplätzen für Diskussionen. Während Verstöße im öffentlichen Straßenverkehr durch den Bußgeldkatalog geregelt sind, können Privatbetreiber die Höhe ihrer Strafen selbst festlegen – oft deutlich höher als kommunale Sätze. So kann ein kurzer Parkverstoß von wenigen Minuten schnell über 50 Euro kosten.

Genau dies passierte Familie Krause im Dortmunder Süden: Ihr Auto stand weniger als fünf Minuten auf einem Privatparkplatz vor einem Sonnenstudio in Hörde. Kurz darauf erhielt die Familie eine Rechnung von Loyal Parking, deren Kamerasensoren an Ein- und Ausfahrt per Kennzeichenerkennung kontrollieren. Für unberechtigtes Parken fällt eine Vertragsstrafe von 53 Euro an, bestehend aus 45 Euro Strafe plus acht Euro Auslagen.

In Abstimmung mit Eigentümern

Auf Anfrage erklärt Loyal Parking, dass die jeweiligen Vertragsstrafen in enger Abstimmung mit dem jeweiligen Flächeneigentümer festgelegt werden. Die Preise würden „die spezifischen Rahmenbedingungen des Parkplatzes“ widerspiegeln und „sich an marktüblichen Standards“ orientieren.

Zum Vergleich: Laut aktuellem Bußgeldkatalog liegt die Strafe für das Parken ohne gültigen Parkschein bis zu 30 Minuten bei 20 Euro.

Was denken Sie?