Der Prozess um einen Mord vor 32 Jahren an einem 13-jährigen Mädchen aus Wiesenfeld muss neu verhandelt werden – Der Bundesgerichtshof hat das Urteil im Cold Case Prozess jetzt aufgehoben.
Er ist der Meinung, dass das Würzburger Landgericht die Beweise widersprüchlich gewürdigt hat, damit sei das Urteil lückenhaft, so der BGH. Bedeutet: der Prozess geht nochmal von vorne los.
Vor gut neun Monaten ist der heute 49 Jahre alte Angeklagte wegen Mordes zu sechseinhalb Jahre Gefängnis verurteilt worden. Da er zum Tatzeitpunkt 17 Jahre alt war, wurde das Jugendstrafrecht angewendet.
Sein Verteidiger war mit dem Urteil nicht zufrieden und ging in Revision – über diese ist jetzt also entschieden worden.
Bis das Landgericht neu verhandelt bleibt der 49-Jährige auf freiem Fuß.
Zum Hintergrund
Der Prozess im Fall um den Cold Case Wiesenfeld hatte viel Aufsehen erregt und vor allem bei den Angehörigen des getöteten Mädchens Wunden aufgerissen. Die Familie wollte endlich Gewissheit, was mit ihrer Tochter bzw. Schwester im Dezember 1993 auf dem Reiterhof in dem kleinen Ort passiert ist. Es konnten längst nicht alle Fragen geklärt werden – auch weil der Tatverdächtige vor Gericht geschwiegen hat.
Das Gericht war aber überzeugt: der damals 17-Jährige hat das Mädchen vergewaltigt, getötet und ihre Leiche dann in einer Güllegrube versteckt. Sie wurde erst zwei Tage später entdeckt. DNA-Spuren hatten die Ermittler auf den Angeklagten gebracht.