09.09.2025 – 09:00
Hannover (ots)
In der aktuellen Debatte über die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamtinnen und -beamte bezieht der DV ZPD eine klare Position: Die Bereitschaftspolizei erfüllt ihren Auftrag im rechtlich vorgebenden Rahmen – Es bedarf keiner gesonderten zu den bereits implementierten Kontrollmöglichkeiten für 5% der Polizeibeschäftigen Niedersachsens.
Von der Einführung der Kennzeichnungspflicht besonders betroffen wäre die Bereitschaftspolizei, deren meist junge Einsatzkräfte (Erstverwendung nach Studium) ohnehin häufig in herausfordernden und konfliktbelasteten Situationen ihren Dienst leisten. Anstatt ihre Arbeit zu unterstützen und Vertrauen in ihr Handeln zu stärken, wird durch eine Kennzeichnungspflicht ein Generalverdacht in Bezug auf unrechtmäßiges Handeln und Nichtidentifizierbarkeit von Beschäftigen bei einzelfallbezogenen Nachprüfungen geschaffen.
Anstelle der wissenschaftlichen Begleitung in der Pilotierungsphase, sollte vor einer Diskussion zur Kennzeichnungspflicht eine wissenschaftliche fundierte Grundlage geschaffen werden. Aktuell sind bislang keine wissenschaftlichen Erkenntnisse oder belastbaren Hinweise darauf bekannt, dass es ein strukturelles Problem bei der Identifizierung von Polizeibeamtinnen und-beamten gäbe. „Schon heute bestehen klare rechtliche und organisatorische Regelungen, die eine Nachvollziehbarkeit und Überprüfung von Maßnahmen im Einsatz sicherstellen.“ stellt der Vorsitzende des Direktionsverbandes ZPD der DPolG, Dirk Waldmann, fest.
An dieser Stelle gesondert zu erwähnen ist, dass die für alle sichtbare taktische Rückenkennzeichnung der Einsatzkräfte eine Identifizierung der einzelnen Einsatzkraft schon jetzt möglich ist und in der Vergangenheit auch erfolgreich war.
Die ernsthaften Befürchtungen auf Seiten der Beschäftigten, dass durch die persönliche Kennzeichnung das Risiko steigt, dass Polizistinnen und Polizisten sowie deren Familien im privaten Umfeld Opfer von Nachstellungen, Drohungen oder Übergriffen werden. Damit würde die Sicherheit derjenigen gefährdet, die tagtäglich für die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger sorgen. Beispiele aus der Vergangenheit hierzu gab es genug.
Nicht zuletzt würde eine solche Pflicht zusätzlichen bürokratischen Aufwand erzeugen, der weder zur Effizienz der Polizeiarbeit beiträgt noch den Schutz der Bevölkerung erhöht. Ressourcen, die für die Bewältigung alltäglicher Herausforderungen dringend benötigt werden, würden so unnötig gebunden.
Der DPolG-Landesvorsitzende Patrick Seegers bewertet kritisch: „Wir sprechen uns daher gegen die Einführung einer Kennzeichnungspflicht aus und setzen stattdessen auf Vertrauen, Professionalität und die bereits bestehenden Mechanismen zur Transparenz und Rechenschaft in der Polizeiarbeit bei geschlossenen Einsätzen. Es gibt keinen Grund, dass sich die Koalition mit populistischer Klientel-Befriedigung beschäftigt.“
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