Stand: 09.09.2025 16:58 Uhr
Das Tanzverbot an Karfreitag in Niedersachsen wird kein Fall für das Bundesverfassungsgericht. Das Amtsgericht Göttingen wollte aus Karlsruhe wissen, ob die Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
Das Amtsgericht habe sich nicht genügend damit auseinander gesetzt, was die Richter in Karlsruhe zu Tanzverboten schon entschieden hätten, teilte das Verfassungsgericht am Dienstag mit. Es verwies dabei auf eine Entscheidung zum Tanzverbot in Bayern aus dem Jahr 2016. Damals wurde das strikte Tanz- und Entertainmentverbot am Karfreitag in Bayern gekippt. Ein absolutes Verbot könne in Einzelfällen gegen die Weltanschauungs- und Versammlungsfreiheit verstoßen, hieß es. Es müsse daher Ausnahmen geben für besondere Veranstaltungen, die auf den „öffentlichen Meinungsbildungsprozess“ zielten, erklärte das Gericht damals.
Tanzverbot soll äußeren Charakter von Feiertagen als Ruhetage sicherstellen
Das Amtsgericht Göttingen erklärte laut Verfassungsgericht zum Beispiel nun nicht, wie das Tanzverbot in Niedersachsen von Nichtchristen eine bestimmte innere Haltung abverlangt. Das Tanzverbot sei gerechtfertigt, um den äußeren Charakter von Feiertagen als Ruhetage sicherzustellen. Niemand werde dadurch dazu gezwungen, sich an Karfreitag wie ein gläubiger Christ zu verhalten, teilte die 3. Kammer des Ersten Senats des Verfassungsgerichts mit.
Diskobetreiber wehren sich gegen Bußgeldbescheid
Das Amtsgericht Göttingen hatte eine Verhandlung ausgesetzt, um vom Bundesverfassungsgericht die zentrale Frage klären zu lassen: Verstößt das Tanzverbot an Gründonnerstag und Karfreitag gegen die Religionsfreiheit? Die Betreiber einer Diskothek wehren sich gegen einen Bußgeldbescheid der Stadt Göttingen in Höhe von 1.700 Euro. In der Disko soll an Gründonnerstag und Karfreitag 2024 gegen das Niedersächsische Feiertagsgesetz verstoßen worden sein.
Das Amtsgericht hat einen Streitfall nach Karlsruhe gegeben. Damit steht das Tanzverbot an Karfreitag auf dem Prüfstand.
Am Steintor wurden offenbar nicht nur Speisen und Getränke ausgegeben, sondern auch mit lauter Musik zum Tanzen animiert.
In Bremen ist das Verbot öffentlicher Tanzveranstaltungen am kürzesten, in Niedersachsen am längsten. Eine Übersicht.
Dieses Thema im Programm:
NDR 1 Niedersachsen | Aktuell | 09.09.2025 | 13:00 Uhr