Sachsen-Anhalt
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Halle. StatLa. Im Jahr 2024 lagen den zuständigen Stellen in Sachsen-Anhalt insgesamt 1.263 Anträge auf Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation vor. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, waren das 318 Anträge bzw. 33,7 % mehr als im Vorjahr.

Von den 1.263 Verfahren auf Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation wurden 1.209 Verfahren mit einem Bescheid abgeschlossen (95,7 %). Davon wurden 618 Abschlüsse (51,1 %) als vollständig gleichwertig zu einer in Deutschland erworbenen Qualifikation anerkannt und 498 Verfahren
(41,2 %) mit Auflage einer Ausgleichsmaßnahme entschieden. Weiterhin gab es 60 Bescheide (5,0 %) mit einer teilweisen Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation und 33 negative Bescheide (2,7 %). 30 Verfahren endeten ohne Bescheid und bei 24 Verfahren stand die Entscheidung noch aus.

Etwas mehr als 2/3 der Anträge (891 bzw. 70,5 % aller) erfolgten im Bereich der medizinischen Gesundheitsberufe. Das waren 282 bzw. 46,3 % mehr als im Vorjahr (609). Die Berufsgruppe mit den zweithäufigsten Anträgen waren die Lehrenden bzw. ausbildenden Berufe (Lehrerin bzw. Lehrer). Diese stiegen von 81 auf 124 um 42 Anträge bzw. 51,9 % im Jahr 2024. Die häufigsten Ausbildungsstaaten waren die Ukraine (162), Tunesien (144) und die Türkei (129).

192 Verfahren (15,3 %) wurden nach Landesrecht und 1.071 Verfahren (84,7 %) nach Bundesrecht entschieden.

Die Angaben entstammen den zusammengefasst ausgewerteten amtlichen Datenerhebungen auf Grundlage der Berufsqualifikationsfeststellungsgesetze (BQFG) des Bundes und der Länder. Diese Gesetze regeln die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, deren Referenzberufe in Deutschland dem Bundesrecht oder dem jeweiligen Landesrecht unterliegen.