Standdatum: 10. September 2025.
Autorinnen und Autoren:
Patricia Friedek
In Bremen können sich Tierbesitzer bald ein Grab mit ihrem Haustier teilen.
Bild: dpa | Markus Hibbeler
Die Bremische Bürgerschaft hat dem Gesetzentwurf zugestimmt. Auf stadteigenen Friedhöfen können sich Menschen so künftig gemeinsam mit ihrem eingeäscherten Haustier bestatten lassen.
Langjährige Haustiere sind für einige Menschen wie Familienmitglieder, sie gehen gemeinsam durch den Alltag. Gerade wenn ein geliebtes Tier stirbt, wünschen sich einige, ihr Haustier buchstäblich mit ins Grab zu nehmen. Ein neues Gesetz ermöglicht das nun in Bremen und Bremerhaven. Nachdem der Senat dem Gesetzesentwurf im Juni zugestimmt hatte, hat nun auch die Bürgerschaft am Mittwoch grünes Licht gegeben. Was es zu berücksichtigen gibt.
Was ändert sich in Bremen bei den Mensch-Tier-Bestattungen?
Ein neues Gesetz soll gemeinsame Mensch-Haustier-Gräber auf stadteigenen Friedhöfen in Bremen und Bremerhaven ermöglichen. Damit können Bremer zusammen mit ihren eingeäscherten Haustieren als Grabbeigabe bestattet werden. Bisher war das in Bremen nicht ausdrücklich erlaubt. In Kraft tritt das neue Gesetz voraussichtlich kommende Woche.
Das Bestattungswesen unterliegt einem steten Wandel und reagiert auf Nachfragen und Wünsche von Bürgerinnen und Bürgern. Deshalb wurde nun die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, dass man sich im Land Bremen gemeinsam mit seinem Haustier bestatten lassen kann.
Eine Sprecherin der Umweltsenatorin
Auf welchen Friedhöfen ist die Mensch-Tier-Bestattung künftig möglich?
Das steht noch nicht ganz fest. Grundsätzlich sollen mit dem Gesetz aber alle Friedhöfe im Land Bremen Mensch-Tier-Gräber anbieten können. „Die Friedhofsträger haben dadurch die Möglichkeit, entsprechende Grabstätten auszuweisen“, sagte eine Sprecherin der Umweltsenatorin. Die Flächen sollen klar abgegrenzt sein von den sonstigen Friedhofsflächen. Träger können auch ganze Friedhöfe für Mensch-Haustier-Grabstätten freigeben.
Wie kann man sich mit seinem Tier bestatten lassen?
Die Beisetzung gemeinsam mit dem Haustier ist nur möglich, wenn das Tier eingeäschert wurde – und zwar getrennt vom Menschen in einem Tierkrematorium. Der verstorbene Mensch muss laut Umweltressort nicht zwangsläufig eingeäschert werden.
Eine Urne mit der Asche des Tieres können Besitzer dann als Beigabe in ihr Grab mitnehmen. Zusammen mit einem Kadaver kann man sich nicht bestatten lassen. Laut Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas gilt die Urne als Grabbeigabe und wird nur nach oder mit dem Menschen beerdigt. Wie die Regelung am Ende in Bremen aussieht, hängt von den Friedhofsträgern ab, heißt es aus dem Umweltressort.
Die Deutsche Friedhofsgesellschaft rät, den Wunsch nach der gemeinsamen Bestattung mit dem Haustier in einer Bestattungsverfügung schriftlich festzuhalten und die eigene Bestattung gut zu organisieren. Auch die Frage, wer sich um das Tier kümmert, wenn man vorher verstirbt, sollten Besitzer klären.
Dieses Thema im Programm:
Bremen Zwei, Nachrichten, 10. September 2025, 11 Uhr
