München – „Ich hatte Streit mit meiner Freundin. Wir hatten uns in der Wolle, es ist schlecht ausgegangen. Jetzt liegt sie tot in meiner Wohnung.“ Mit diesen Worten meldete sich die 90 Jahre alte Brigitte W. am 18. Juli 2024 beim Notruf 110. Da war ihre beste Freundin Petra B. schon drei Tage tot. Jetzt steht die Seniorin wegen Mordes an der 77-Jährigen vor Gericht.

Laut Anklage soll Brigitte W. ihre Freundin mit einem Kochtopf erschlagen haben. Der nichtige Anlass: ein geschmolzenes Magnum-Eis.

Das Anwesen in Milbertshofen. Hier lebte Brigitte W. in einer kleinen Erdgeschoss-Wohnung

Im Erdgeschoss dieses Hauses in Milbertshofen. Hier lebte Brigitte W. in einer kleinen Erdgeschoss-Wohnung

Foto: Jakob Mell

Nach Erkenntnissen der Ermittlungsbehörden waren Brigitte W. und Petra B. seit 40 Jahren eng befreundet. Die Jüngere besuchte die Ältere täglich in deren kleinen Wohnung im Norden von München. Obwohl Brigitte W. als herrisch beschrieben wurde und es laut Staatsanwaltschaft häufig Streit, „auch Gewalt und Demütigungen gegen die Geschädigte“ gab.

Auch wenn immer wieder die Polizei anrücken musste, hielt Petra B. ihr die Treue, half der 90-Jährigen etwa bei Einkäufen.

Die Wohnung der Angeklagten wurde nach der Tat von der Kripo versiegelt

Im Rollstuhl wird Brigitte W. zum Prozess gebracht. Hinter ihr Verteidiger Johannes Makepeace

Foto: Theo Klein / BILD

So auch am Tag der Tat. Die beiden holten im Supermarkt Magnum-Eis, das taute trotz Kühlbox auf dem Heimweg an. Petra B. wollte es dennoch ins Gefrierfach legen. Das gab Streit. „Mach das nicht“, soll Brigitte W. sie angefahren haben.

Die 90-Jährige wusch die Kleider der Toten

Dann wurde es laut Anklage brutal. Die 90-Jährige soll mit einer Kasserolle „wuchtig zwei bis drei Mal“ auf den Hinterkopf und mehrmals auf den Körper der 77-Jährigen eingeschlagen haben. Mit tödlicher Wucht.

Das Grab von Opfer Petra B. auf dem Münchner Westfriedhof

Das Grab von Opfer Petra B. auf dem Münchner Westfriedhof

Foto: Theo Klein / BILD

Die Leiche soll W. in der Küche liegen gelassen, die Kleider der Toten gewaschen und zum Trocknen aufgehängt haben. Die Leiche deckte sie mit einem Laken ab. Erst nach drei Tagen wählte Brigitte W. die 110 und erklärte in aller Ruhe, dass in ihrer Küche eine Leiche liegt.

Im Prozess schweigt die Angeklagte, die im Rollstuhl in den Saal geschoben wurde, zu den Vorwürfen. Sie blickte kühl in den Saal, folgte der Anklageverlesung regungslos.

„Sie wollte auf dem kühlen Küchenboden schlafen, weil ihr so heiß war“

Gegenüber der Polizei hatte Brigitte W. jedoch behauptet, dass ihre Freundin nach den Schlägen noch gelebt habe. „Sie wollte auf dem kühlen Küchenboden schlafen, weil ihr so heiß war.“ Am nächsten Morgen sei sie tot gewesen.

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Das Urteil über Brigitte W. ist für Mitte Mai geplant. Sie sitzt in U-Haft. Den Antrag ihres Verteidigers Johannes Makepeace auf Entlassung lehnte das Gericht ab, unter anderem wegen Fluchtgefahr. Der Anwalt: „Meine Mandantin ist 90, sitzt im Rollstuhl. Wohin soll sie flüchten?“