Knapp zehn Monate nach der Vergewaltigung einer Jugendlichen in Frankfurt ist der Täter verurteilt worden. Das Landgericht verhängte nach Jugendstrafrecht eine Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren.

Das Land- und Amtsgericht Frankfurt von der Straße aus fotografiert. Davor ist ein Mensch zu sehen, wie er vorbeiläuft. Die Tür zum Gebäude steht offen.

Ein 20-Jähriger ist am Frankfurter Landgericht zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
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Das Landgericht Frankfurt hat einen 20-Jährigen wegen Vergewaltigung und einer Reihe weiterer Straftaten zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Strafe wurde nach Jugendstrafrecht verhängt.

Der Vorsitzende Richter erklärte, die Aussage der Nebenklägerin sei glaubwürdig. Die heute 17-Jährige schilderte, sie sei im November 2024 in Frankfurt Sachsenhausen in das Auto des damals 19-Jährigen gestiegen, weil er ihr Lachgas versprochen hatte.

Nach gemeinsamem Konsum von Lachgas und Kokain, fuhr er demnach in ein Waldstück, drohte ihr, sie mit dem Auto zu überfahren oder zu erschießen und zwang sie, sich zu entkleiden. Auf dem Rücksitz kam es zur Vergewaltigung und zu erzwungenem Oralverkehr. Dabei würgte er sie demnach so fest, dass ihr schwindelig wurde.

Flucht mit hohem Tempo

Das Opfer konnte sich am frühen Morgen in Sicherheit bringen, als zwei Spaziergängerinnen mit ihren Hunden vorbeikamen. Ihnen schilderte die Jugendliche ihre Notlage. Der Verurteilte soll daraufhin in hoher Geschwindigkeit geflohen sein. Einer der Hunde wurde dabei mitgeschleift und verletzt, die Frauen selbst konnten sich mit einem Sprung retten.

Noch am selben Abend verursachte der Angeklagte einen schweren Unfall, bei dem mehrere Menschen verletzt wurden, als er erneut rücksichtslos fuhr. Er wurde selbst verletzt ins Krankenhaus gebracht, wo er am nächsten Morgen eine Pflegerin beleidigte und ihr aus nächster Nähe eine Wasserflasche ins Gesicht warf.

Führerschein entzogen

Der Verurteilte selbst schwieg zum Vorwurf der Vergewaltigung. Den gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, der zum Unfall führte sowie die Taten im Krankenhaus räumte er ein.

Neben der Haftstrafe wurde auch der Führerschein des 20-Jährigen eingezogen. In den kommenden Jahren darf er keine Fahrerlaubnis beantragen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb einer Woche kann Revision eingelegt werden.

Redaktion:
Emal Atif

Sendung:
hr INFO,

10.09.25, 17:00 Uhr

Quelle: hessenschau.de