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Kanzler Merz strebt Reformen im Sozialsystem an. Arbeitsministerin Bas will bei Renten- und Krankenkassenbeiträgen Besserverdienende höher einzahlen lassen.
Frankfurt – Ein Verordnungsentwurf des Arbeitsministeriums sickerte dieser Tage durch. Demnach plant Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas, die Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung anzuheben – allerdings nur für Menschen mit höheren Einkommen. Der Entwurf sieht vor, dass die Sozialbeiträge für Bezieherinnen und Bezieher höherer Einkommen ab 2026 deutlich steigen.
Bärbel Bas will die Beitragsbemessungsgrenze erhöhen. Besserverdienende müssten dann höhere Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung zahlen. © Michael Kappeler/dpa
In dem Verordnungsentwurf wurde erläutert, dass die Bruttolöhne und -gehälter in Deutschland 2024 um 5,16 Prozent gestiegen seien. Entsprechend müssten die Werte für die Bemessungsgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung angepasst werden. Hier werde wie üblich eine feste Formel verwendet, die sich an der Lohnentwicklung des jeweils zurückliegenden Jahres orientiert.
Bas-Plan sieht neue Renten- und Krankenversicherungsbeiträge ab 2026 vor – diese drei Kernpunkte sind enthalten
Über den Verordnungsentwurf des Arbeitsministeriums berichtete zunächst politico.com. Auch der Nachrichtenagentur AFP lag das Papier vor, folgende drei Kernpunkte bei den Beiträgen zur Renten– und Krankenversicherung sind demnach enthalten:
- Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung soll 2026 von bisher 8050 Euro auf 8450 Euro monatlich oder 101.400 im Jahr angehoben werden.
- Für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung ist ein Anstieg der Bemessungsgrenze von derzeit monatlich 5512,50 Euro auf 5812,50 Euro pro Monat (69.750 Euro im Jahr) geplant.
- Erhöht werden soll auch die sogenannte Versicherungspflichtgrenze – wer sie mit seinem Einkommen überschreitet, kann sich bei einer privaten Krankenversicherung versichern. Der Grenzwert von 6150 Euro soll auf 6450 Euro pro Monat steigen (Jahresentgeltgrenze 77.400 Euro).
Rente: Das sind die 15 größten Mythen zur AltersvorsorgeFotostrecke ansehenNeue Renten- und Krankenversicherungsbeiträge – die Auswirkungen sind je nach persönlicher Situation unterschiedlich
Doch was heißt das für die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger? Wie wirkt sich der Bas-Plan auf die Gehälter aus? Die schlichte Antwort: Ganz unterschiedlich. Während niedrige bis mittlere Gehaltsgruppen etwas mehr Nettogehalt übrig haben, müssen Besserverdienende leichte Einbußen in Kauf nehmen. Höhere Beitragsbemessungsgrenzen belasten vor allem Gutverdienende, da deren Einkünfte über diesen Grenzwerten liegen.
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist der Höchstbetrag, bis zu dem Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen bei der Berechnung des Versicherungsbeitrags berücksichtigt werden. Für darüber hinausgehendes Einkommen sind keine Beiträge zu zahlen. (Quelle: deutsche-rentenversicherung.de)
Neue Renten- und Krankenversicherungsbeiträge ab 2026 – so wirken sie sich auf den Lohn aus
Bei der Berechnung der Auswirkungen neuer Renten- und Krankenversicherungsbeiträge auf den Lohn ergeben sich Unterschiede je nach persönlicher Situation. Für kinderlose Singles ergeben sich laut einer Berechnung von bild.de folgende Änderungen:
So wirkt sich der Bas-Plan dem Portal zufolge auf Alleinerziehende mit einem Kind aus:
Auch für Familien ergeben sich Änderungen. Auf diese Werte können sich Alleinverdienerpaare mit zwei Kindern einstellen:
Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte: Allgemeiner Beitragssatz liegt aktuell bei 14,6 Prozent
Wie das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Website erklärt, werden sowohl bei pflichtversicherten als auch bei freiwillig versicherten Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) deren Einkünfte höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. Diese liegt mindestens bis Jahresende noch bei 5.512,50 Euro im Monat bzw. 66.150 Euro im Jahr.
Aktuell liegt der gesetzlich festgeschriebene allgemeine Beitragssatz bei 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Als ermäßigter Beitragssatz wurden 14,0 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen festgelegt. Dieser gilt für GKV-Mitglieder, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben, so das Ministerium. Bei den gesetzlichen Renten und Versorgungsbezügen greift der allgemeine Beitragssatz. Auch beim Bürgergeld möchte die Merz-Regierung um Arbeitsministerin Bas Reformen durchsetzen. (kh)