Nach Schlägerei in Stuttgarter Bar: Influencerin wehrt sich gegen Bewährungsstrafe In einer Bar am kleinen Schlossplatz in Stuttgart ist die Geburtstagsfeier der Influencerin eskaliert. (Archivbild) Foto: IMAGO /Wilhelm Mierendorf

Bei ihrer Geburtstagsparty in einer Stuttgarter Bar soll eine junge Frau mit einem Sektkübel geworfen haben. Die Justiz reagiert streng. Und es gibt noch anderen Ärger.

Ihre Karriere als Mode-Influencerin liegt offenbar auf Eis, dafür produziert eine junge Frau aus dem Raum Stuttgart Schlagzeilen durch Konflikte mit der Justiz. Das Amtsgericht Stuttgart hat jetzt per Strafbefehl ein Jahr Haft auf Bewährung gegen die 23-Jährige verhängt. Es ist die höchste Strafe, die noch ohne Prozess ausgesprochen werden kann. Akzeptiert hat die junge Frau, die einst durch eine Klage gegen ihre Schule landesweit bekannt geworden ist und auf ihrer Instagram-Seite eine sechsstellige Zahl von Followern versammelte, die Strafe aber nicht. Es werde demnächst zur Hauptverhandlung kommen, bestätigte der Präsident des Stuttgarter Amtsgerichts, Till Jakob, einen entsprechenden Bericht der „Bild“-Zeitung. Einen Termin gebe es noch nicht.

Bei dem Fall geht es um eine Schlägerei in einer Bar am Stuttgarter Schlossplatz vor zwei Jahren, wo sie ihren 21. Geburtstag gefeiert hatte. Offenbar eskalierte die Party. Laut der Staatsanwaltschaft habe sie einen Security-Mitarbeiter ins Gesicht geschlagen und einen Sektkühler nach ihm geworfen haben. Zudem habe sie einen Gast mit einem Glas attackiert.

„Mandantinnen sind Opfer, nicht Täter“

Nach Darstellung der Beschuldigten selbst spielte sich der Vorfall allerdings ganz anders ab. Die Mutter der 23-Jährigen hatte schon kurz nach dem Vorfall von sexueller Belästigung gesprochen. Ihrer Tochter sei unter den Rock gefasst worden. Auch gegen die Mutter erließ das Amtsgericht allerdings einen Strafbefehl in der gleichen Höhe. Sie soll mit High Heels auf einen Mitarbeiter eingeschlagen haben. Auch dieser Strafbefehl wurde nicht akzeptiert. Die Darstellung der Staatsanwaltschaft verkenne die „tatsächlichen Abläufe“, teilt David Herz mit, der die beiden Frauen anwaltlich vertritt. „Unsere Mandantinnen sind Opfer, nicht Täterinnen.“

Die Einsprüche gegen die Strafbefehle könnten heikel sein. Sollte die Hauptverhandlung die Vorwürfe bestätigen, wäre auch die Aussetzung auf Bewährung nicht mehr sicher, zumal beide Frauen nach Recherchen unserer Zeitung in weitere Strafverfahren verwickelt sind. So wurde die 23-Jährige vor wenigen Tagen vom Amtsgericht Leonberg ebenfalls zu einer Bewährungshaftstrafe verurteilt. Hier waren es sieben Monate.

Betrugsermittlungen um Corona-Testzentren

Der Fall steht im Zusammenhang mit dem Betrieb von Corona-Teststationen durch die Mutter. Gegen die 59-Jährige werde wegen des Verdachts des Betruges, der Urkundenfälschung und des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen ermittelt, bestätigte die Staatsanwaltschaft Stuttgart auf Anfrage. Seit Juli 2025 sitze die Mutter deshalb in Untersuchungshaft. Herz wollte sich dazu nicht äußern.

Gegen die Mutter wird im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Corona-Teststation ermittelt. (Symbolbild) Foto: imago images/Eibner

Beim Leonberger Prozess ging es um eine Hausdurchsuchung an der Adresse der 59-Jährigen im Juli 2023. Die Tochter, die damals ebenfalls anwesend war, soll versucht haben, Blanko-Testbestätigungen, die bereits beschlagnahmt und von den Fahndern zum Abtransport bereit gestellt worden waren, mit Hilfe eines offenbar arglosen Nachbarn verschwinden zu lassen, heißt es im Urteil. Dies steht als so genannter „Verwahrungsbruch“ unter Strafe. Zudem wird der jungen Frau Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zur Last gelegt, weil sie sich handfest gegen die Beschlagnahmung eines Handys gewehrt habe, so das Urteil. Ein Polizist erlitt dabei Verletzungen.

Teure Kleidung aus Metzinger Outlet gestohlen

Nach Rücksprache mit seinen Mandantinnen äußere er sich auch zu diesem Komplex nicht, sagte Herz. Der Leonberger Richterspruch ist wie die beiden Strafbefehle ebenfalls nicht rechtskräftig. Nachdem die 23-Jährige zunächst vergeblich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den zuständigen Richter angestrengt habe, habe sie nun Berufung gegen das Urteil eingelegt, sagte der Leonberger Amtsgerichtsdirektor Werner Grolig.

Ebenso verhält es sich mit einem Urteil des Bad Uracher Amtsgerichts vom vergangenen Jahr. Dort war die Influencerin wegen Diebstahls zu Sozialstunden verurteilt worden. Sie soll laut Urteil im Metzinger Outlet Kleider im Wert von 1700 Euro gestohlen haben. Obwohl sie – anders als ihre damals ebenfalls verurteilte Schwester – ein pauschales Geständnis ablegte, wird auch dieses Verfahren auf ihren Einspruch hin in die zweite Instanz gehen. Terminiert sei der Prozess allerdings noch nicht, sagte ein Sprecher des Tübinger Landgerichts.